Lebensrettende Anschaffung in der Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei Geuting, Vornholt, Feldhaus und Partner
RAESFELD. Ein mobiler halbautomatischer Defibrillator hängt nun im Eingangsbereich der Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei Geuting, Vornholt, Feldhaus und Partner mbB an der Marbecker Straße 42 in Raesfeld.
Dies sei, so Steuerberater Michael Feldhaus, eine potentiell lebensrettende Anschaffung für alle Mandanten, die in der Kanzlei ein und aus gehen. Darüber hinaus auch für Menschen in Not im Umfeld der Kanzlei. „Wir finden, dass diese Investition sinnvoll ist. Selbst bei einmaliger Anwendung hat der Defibrillator, wenn Erste-Hilfe-Maßnahmen erforderlich sind, seinen Zweck voll erfüllt.“
„Er dient nicht nur der Sicherheit unserer Mandanten und Mitarbeiter, wir machen auch die Nachbarschaft herzsicher“, ergänzt Rechtsanwältin Birgit Romeiß-Geuting. Jeder Ersthelfer kann mit dem Defibrillator bei Herzrhythmusstörungen und -stillständen den Herzschlag durch gezielte Stromstöße wieder in den richtigen, lebensrettenden Rhythmus bringen.
Im Eingangsbereich
Die Anwendung von Defibrillatoren kann bei plötzlichen Notfällen über Leben und Tod entscheiden. Der Defibrillator im Wert von 1.500 Euro hängt leicht zugänglich im Eingangsbereich der Kanzlei und unterstützt selbst den ungeübten Anwender durch Sprachansagen und bildliche Darstellung der Arbeitsschritte.
Das Gerät erkennt eigenständig, ob und wann ein Schock auszulösen ist. Alle 30 Mitarbeiter/innen der Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei haben an Schulungen durch einen Rettungssanitäter teilgenommen. Hier lernten diese im Notfall die richtige Entscheidung zum Einsatz des Defibrillators zu treffen und alle Handgriffe, die dazu nötig sind, vorzunehmen.
Im Ernstfall kann sich jeder Ersthelfer während der Öffnungszeiten an die Kanzlei wenden und den mobilen Defibrillator, der über eine Erwachsenen- und Kinderfunktion verfügt, nutzen.
Anzeige:
Marbecker Str. 42,
46348 Raesfeld
Telefon
Öfnungszeiten: Montag bis Donnerstag von 8 – 17 Uhr und Freitag von 8 bis 13 Uhr