Jugendhilfeausschuss des Kreistages gab in seiner heutigen Sitzung positives Votum ab
Kreis Borken (pd). Neue Leiterin des Kreisjugendamtes Borken wird Brigitte Watermeier. Sie ist damit Nachfolgerin von Christian van der Linde, der im April dieses Jahres nach kurzer schwerer Krankheit verstorben war. Die Diplom-Sozialarbeiterin und Sozialpädagogin lebt in Gescher. Sie ist 52 Jahre alt, verheiratet und hat zwei erwachsene Kinder.
Vor ihrer Berufung in das besonders verantwortungsvolle Amt der Jugendamtsleiterin durch Landrat Dr. Kai Zwicker war nach vorherigem Auswahlverfahren noch der Jugendhilfeausschuss zu hören, der deswegen heute (Dienstag, 17.07.2018) unter Leitung seiner Vorsitzenden Christel Wegmann aus Rhede eigens zu einer nichtöffentlichen Sitzung zusammentrat, um eine kurzfristige Bestellung zu ermöglichen.
Auch der Ausschuss stimmte dieser Personalentscheidung zu, so dass Brigitte Watermeier nun die neue Aufgabe übernimmt. Über den einstimmigen Vertrauensbeweis freuten sich Christel Wegmann als Ausschuss-Vorsitzende, ihre Stellvertreterin Barbara Seidensticker-Beining sowie Kreisdirektor Dr. Ansgar Hörster in seiner Funktion als Jugenddezernent des Kreises.
Brigitte Watermeier absolvierte nach der Schulzeit eine Ausbildung zur Bankkauffrau. Danach studierte sie an der Katholischen Fachhochschule Münster Sozialpädagogik und Sozialarbeit. Ihr Berufspraktikum im Anerkennungsjahr machte sie bereits im Kreisjugendamt Borken. Anschließend erhielt sie dort eine Festanstellung und arbeitete seither im Allgemeinen Sozialen Dienst, Nebenstelle Gescher, dessen Leitung sie 2014 übernahm.
Im Oktober 2017 wurde ihr dann die Gesamtleitung der Sozialen Dienste im Kreisjugendamt übertragen. Gleichzeitig erhielt sie ihre Ernennung zur stellvertretenden Leiterin des Kreisjugendamtes.
Zum Hintergrund:
Das Kreisjugendamt – die offizielle Bezeichnung dieses Amtes lautet Fachbereich Jugend und Familie – zählt mit mehr als 120 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und einem rund 100 Millionen Euro umfassenden Budget zu den großen Facheinheiten der Kreisverwaltung Borken.
Es ist für die 13 Städte und Gemeinden im Kreis Borken ohne eigenes Jugendamt (alle kreisangehörigen Kommunen außer Ahaus, Bocholt, Borken und Gronau) zuständig.
Die Aufgaben des Kreisjugendamtes sind sehr vielfältig: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kümmern sich darum, dass ausreichend Kita- und Kindertagespflegeplätze zur Verfügung stehen. Sie beraten und unterstützen Kinder, Jugendliche, junge Volljährige sowie deren Familien.
Es wird dafür gesorgt, dass ausreichende und geeignete Angebote für junge Menschen zur Verfügung stehen. Angebote der Jugendarbeit und des Jugendschutzes (zum Beispiel Ferienfreizeiten, Jugendbildung, Jugendhäuser) werden überwiegend von freien Trägern erbracht, jedoch vom Kreisjugendamt durch Beratung und finanzielle Förderung unterstützt.
Reichen die Beratungsangebote der Fachkräfte in den verschiedenen sozialen Diensten oder in den Beratungsstellen nicht aus, werden weitergehende Hilfen zur Erziehung in der Familie unterbreitet. Wenn das Kindeswohl gefährdet ist, hat das Kreisjugendamt auf richterliche Anordnung sogar für die Unterbringung in einer Pflegefamilie oder in einem Heim zu sorgen.
Bei Straffälligkeit von Kindern und Jugendlichen wird die Jugendgerichtshilfe des Kreisjugendamtes eingeschaltet. Wenn das Sorgerecht nicht von den Eltern wahrgenommen werden kann oder darf, bestellen die Gerichte Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter des Kreisjugendamtes als Vormund oder Pfleger.
Im Rahmen der „Beistandschaft“ helfen die Fachkräfte überdies Müttern bei der Feststellung der Vaterschaft und der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen. Darüber hinaus werden Unterhaltsvorschüsse vom Kreisjugendamt gewährt, wenn die Unterhaltsverpflichteten nicht zahlen. Außerdem ist es für die Gewährung des Elterngeldes zuständig.
Das Kreisjugendamt gliedert sich in folgende Bereiche:
– „Familienbüro“
– „Unterhalt/Beistandschaften/Vormundschaften“
– „Kinder- und Jugendförderung“
– „Soziale Dienste Stadtlohn“ mit Zuständigkeitsbereich Nordkreis
– „Soziale Dienste Gescher“ mit Zuständigkeitsbereich südöstliches Kreisgebiet
– „Soziale Dienste Rhede“ mit Zuständigkeitsbereich südwestliches Kreisgebiet
– „Wirtschaftliche Jugendhilfe“
– „Stabsstelle, Elterngeld“
– „Jugendhilfeplanung“