„Service-Punkt ARBEIT im Kreis Borken“ beantragt nur in dringenden Verdachtsfällen Einblick in Bankdaten
Kreis Borken (pd). Wer Arbeitslosengeld II, im Volksmund „Hartz IV“ genannt, oder Hilfe zur Pflege beantragt, der muss seine finanziellen Verhältnisse offen legen. Denn: Bürgerinnen und Bürger, die über ausreichendes Vermögen verfügen, haben keinen Anspruch auf staatliche Unterstützung.
Liegt der Verdacht nahe, dass nicht alle Werte gemeldet werden, dann hat der Kreis die Möglichkeit, Informationen über die Konten des Betroffenen einzuholen. Auf Antrag informiert das Bundeszentralamt für Steuern den Kreis dann über die Bankdaten der betroffenen Person sowie über Zugriffsrechte auf Konten Dritter, nicht aber über konkrete Kontostände und Umsätze. 71 Mal hat der „Service-Punkt ARBEIT im Kreis Borken“ im vergangenen Jahr von der Kontenauskunft Gebrauch gemacht. Zur Einordnung: Im Jahresverlauf haben durchschnittlich 20.000 Bürgerinnen und Bürger im Kreis Borken „Hartz IV“ bezogen.
„Diese Zahlen verdeutlichen, dass die Kontenprüfung wirklich nur in dringenden Verdachtsfällen eingesetzt wird“, betont Landrat Dr. Kai Zwicker. „Von Kontrollwut kann keine Rede sein.“ Der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Peter Schaar, hatte jüngst Kritik an der Überprüfung von Konten durch Finanz- und Sozialbehörden geäußert.
Die Einholung von Kontoauskünften ist an strenge Voraussetzungen geknüpft. So müssen die Daten zur Überprüfung der Ansprüche ausdrücklich erforderlich und vorherige Anfragen beim Betroffenen erfolglos geblieben sein. „Grundsätzlich erfolgt eine Datenerhebung in erster Linie beim Betroffenen selbst“, erklärt Michael Weitzell, Mitarbeiter der Fachabteilung Zentrale Steuerung des Service-Punktes ARBEIT. „Routinemäßige oder anlasslose Abrufe gibt es nicht.“
Typisch ist ein Fall aus Bocholt, in dem der zuständigen Sachbearbeiterin im „Service-Punkt ARBEIT“ eindeutige Hinweise auf die Erzielung von Einkommen aus geringfügiger Beschäftigung vorlagen. Der betroffene Leistungsbezieher bestritt aber, etwas zu verdienen. Im Wege des Kontenabrufs stellte sich dann heraus, dass die Lohnzahlungen auf das Konto der Schwester des Betroffenen flossen. Der Leistungsempfänger selbst hatte vollen Zugriff auf das Konto.
„Die große Mehrheit der Hilfeempfänger verhält sich korrekt und gibt bereitwillig Auskunft zur finanziellen Situation“, berichtet Jürgen Ahlte, Leiter der Fachabteilung Zentrale Steuerung des Service-Punktes ARBEIT. Schon die Verantwortung gegenüber dieser großen Mehrheit gebiete es, einer missbräuchlichen Inanspruchnahme von Sozialleistungen gezielt entgegen zu wirken. „Auch zukünftig werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Service-Punktes ARBEIT dafür Sorge tragen, dass Kontenabrufe ausschließlich in ausgewählten Verdachtsfällen erfolgen, um den Missbrauch von Sozialleistungen zu vermeiden“, erklärt Landrat Dr. Zwicker.
Diese Diskussion über die Hartz 4 Reform ist langsam kaum noch zu ertragen. Wer blickt da noch durch?! Ich finde es unfassbar was für eine Zeitverschwendung die Minister da ausüben. Wer hat denn eigentlich was davon? Etwa der einzelne Hartz 4 Empfänger? Ich denke so wenig bringt doch niemandem wirklich was. Aber kosten tut das unglaublich viel Geld. Ich denke der Ansatz sollte ein anderer sein. Das Ziel muss sein, allen wieder einen Job zu beschaffen. Vielleicht sollte man mehr in die Unternehmen investieren.