Impfangebote im Vennehof Borken dienstags bis samstags im Mölndalsaal / Terminreservierung nötig / möglichst FFP2-Masken tragen – Weitere Termine für den Zeitraum 30. November bis 9. Dezember wird die Stadt Borken voraussichtlich am Freitagnachmittag, 26. November 2021, freischalten.
Borken (pd). Heute (25. November 2021) geht die kommunale Impfstelle der Stadt Borken in der Stadthalle Vennehof an den Start.
Ab dann steht das Impfangebot im Mölndalsaal allen Borkener BürgerInnen, aber auch Personen aus anderen Kommunen dienstags bis donnerstags von 16 bis 20 Uhr, freitags von 15 bis 20 Uhr sowie samstags von 9 bis 16 Uhr zur Verfügung.
Impfstoff Biontech
Als Impfstoff steht zunächst ausschließlich BioNTech zur Verfügung. Die Stadt Borken bittet BesucherInnen der Impfstelle, als besonderen Schutz möglichst FFP2-Masken zu tragen.
Die ersten Termine in der Impfstelle der Stadt Borken (25. bis 27. November) waren bereits innerhalb eines Tages vergeben. Weitere Termine für den Zeitraum 30. November bis 9. Dezember wird die Stadt Borken voraussichtlich am Freitagnachmittag, 26. November 2021, freischalten.
Freie Termine können online unter www.corona.chayns.de eingesehen und reserviert werden.
Bei speziellen Fragen zum Umgang mit der Terminreservierung über chayns steht montags bis donnerstags von 9 bis 16 Uhr und freitags von 9 bis 12 Uhr die „Impf-Hotline“ der Stadt Borken telefonisch unter 02861/939-888 zur Verfügung.
Impfung in der kommunalen Impfstelle:
Geimpft werden können Personen ab 12 Jahren. Erstimpfungen, erforderliche Zweitimpfungen und Auffrischungen (Booster-Impfungen) für Personen, deren letzte Covid-Impfung sechs Monate her ist, sind in der kommunalen Impfstelle der Stadt Borken möglich.
Bei Personen, die mit Johnson&Johnson geimpft wurden, kann eine Auffrischung mit dem Impfstoff von BioNTech nach vier Wochen erfolgen.
Mitzubringen sind, falls vorhanden, der Impfpass und die Gesundheitskarte beziehungsweise ein Lichtbildausweis. Zudem muss die ausgefüllte Einwilligungserklärung mitgebracht werden. Diese ist unter folgendem Link zu finden: www.borken.de/einwilligungserklaerung.