Beschwerde wegen unklarer Ämtersperre bei den Wahlvorschlägen der AfD

Kreiswahlleiter legt Beschwerde gegen die Entscheidung des Kreiswahlausschusses zur Zulassung der Wahlvorschläge der AfD für die Wahlkreise 76 (Borken I) und 77 (Borken II) ein

Grund: Kurzfristig Hinweise des Landeswahlleiters auf klärungsbedürftige Umstände –

Kreis Borken (pd). Kreisdirektor Dr. Ansgar Hörster hat in seiner Funktion als Kreiswahlleiter vorsorglich Beschwerde beim Landeswahlleiter gegen die am Donnerstagabend (24.03.2022) getroffene Entscheidung des Kreiswahlausschusses zur Zulassung der Wahlvorschläge der AfD für die Wahlkreise 76 (Borken I) Andre Ludwig und Helmut Seifen, Gronau 77 (Borken II) eingelegt.

Beschwerdeverfahren beim Land NRW

Unmittelbar vor der Ausschuss-Sitzung und am Tag danach hatte der Landeswahlleiter auf klärungsbedürftige Umstände im Zusammenhang mit der Einreichung dieser Wahlvorschläge hingewiesen. Der Wahlausschuss selbst konnte darauf nicht mehr reagieren. Eine abschließende Prüfung der Sachverhalte erfolgt nun im Rahmen des Beschwerdeverfahrens beim Land NRW.

Bestehende „Ämtersperre“

Der Landeswahlleiter hatte zum einen mitgeteilt, dass die Zeichnungsbefugnis eines Mitgliedes des früheren Landesvorstandes der AfD auf den Wahlvorschlägen aufgrund einer ggf. bestehenden „Ämtersperre“ unklar sei. Sollte sich herausstellen, dass er keine Befugnis dazu hatte, würden für die beiden Wahlkreise keine gültigen AfD-Wahlvorschläge vorliegen.

Zeitpunkt der Einreichung der Wahlvorschläge

Zum anderen hatte der Landeswahlleiter im Nachgang der Borkener Wahlausschuss-Sitzung um Prüfung gebeten, inwieweit zum Zeitpunkt der Einreichung der Wahlvorschläge gültige Unterzeichnungen der Partei-Vorstandsmitglieder vorgelegen haben.

Nach Auffassung des Landeswahlleiters komme es bei der Bewertung auf den Zeitpunkt der Einreichung der Wahlvorschläge an.

Keine Vorstandmitglieder des AfD-Landesverbandes

Im vorliegenden Fall waren nach dem Kenntnisstand der Kreisverwaltung zwei der drei Unterzeichner zwar zum Zeitpunkt ihrer Unterschrift unter die Wahlvorschläge, aber nicht mehr zum Zeitpunkt der tatsächlichen Einreichung der Wahlvorschläge beim Kreis Borken Vorstandmitglieder des AfD-Landesverbandes.

Die jetzt vom Landeswahlleiter vertretene Rechtsauffassung wurde bei der Vorprüfung durch den Kreis nicht zugrunde gelegt. Vor diesem Hintergrund legte Kreisdirektor Dr. Ansgar Hörster in seiner Funktion als Kreiswahlleiter vorsorglich Beschwerde ein. Der Landeswahlausschuss wird hierüber voraussichtlich am 08.04.22 beraten und entscheiden.

Landtagswahl 2022

Der gemeinsame Kreiswahlausschuss für die Wahlkreise 76 (Borken I) und 77 (Borken II) unter dem Vorsitz von Kreiswahlleiter Dr. Ansgar Hörster hat am 24.03.2022 in einer öffentlichen Sitzung alle für den jeweiligen Wahlkreis eingereichten Vorschläge einstimmig zugelassen.
Für den Landtagswahlkreis 76 (Borken I: Bocholt, Borken, Isselburg und Rhede) bewerben sich demnach um das Direktmandat:

  • CDU: Hendrik Wüst, Rhede
  • SPD: Nina Andrieshen, Bocholt
  • FDP: Kim-Sophie Hoves, Borken
  • AfD: Andre Ludwig, Bocholt
  • GRÜNE: Heinrich Josef Rülfing, Rhede
  • DIE LINKE: Frank Büning, Bocholt
  • Die PARTEI: Tobias Finke, Rhede

Für den Landtagswahlkreis 77 (Borken II: Ahaus, Gronau (Westf.), Heek, Legden, Schöppingen, Stadtlohn, Vreden) wurden als Direktkandidaten zugelassen:

  • CDU: Heike Wermer, Heek
  • SPD: Norbert Ricking, Gronau
  • FDP: Sergej Kernebeck, Gronau
  • AfD: Helmut Seifen, Gronau
  • GRÜNE: Jens Steiner, Heek
  • DIE LINKE: Nils Feldhaus, Gronau

Kandidaten für den Wahlkreis 78 (Coesfeld I – Borken III) zugelassen:

Dem kreisübergreifenden Wahlkreis gehören neben den sechs Kommunen Gescher, Heiden, Raesfeld, Reken, Südlohn und Velen aus dem Kreis Borken auch die drei Kommunen Billerbeck, Coesfeld und Rosendahl aus dem Kreis Coesfeld an.

  • CDU: Wilhelm Korth, Coesfeld
  • SPD: Jan Kemper, Heiden
  • FDP: Henning Höne, Coesfeld
  • AfD: Patrick Mack, Gronau
  • GRÜNE: Mareike Raack, Coesfeld
  • DIE LINKE Jonathan Butteweg, Raesfeld
  • FAMILIE: Marcel Stratmann, Coesfeld

Die Entscheidung darüber, welche Parteien mit einer Landesliste zugelassen werden, trifft der nordrhein-westfälische Landeswahlausschuss. Dieser tagt am 29.03.2022 in Düsseldorf.

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