Die CDU-Fraktion im Rat der Gemeinde Raesfeld möchte die Voraussetzungen schaffen, um den sogenannten Bau-Turbo vor Ort gezielt umzusetzen. Fraktionsvorsitzender Dr. Bernhard Bonhoff hat dazu einen Antrag an Bürgermeister Dirk Kuhmann gerichtet. Ziel ist eine kommunale Satzung mit klaren Leitlinien für die Anwendung neuer Regelungen im Baugesetzbuch.
Die CDU-Fraktion beantragt, dem Rat der Gemeinde Raesfeld einen Entwurf für eine kommunale Satzung sowie entsprechende Leitlinien zur Anwendung der §§ 31, 34 und 246e BauGB in Verbindung mit § 36a BauGB vorzulegen. Die vorgeschlagenen Regelungen sollen eine rechtssichere Steuerung des Wohnungsbaus ermöglichen und gleichzeitig die Entwicklung der Gemeinde langfristig sichern.
Bau-Turbo Raesfeld soll Wohnungsbau beschleunigen
Mit ihrem Antrag verfolgt die CDU das Ziel, den Wohnungsbau in Raesfeld schneller und unbürokratischer zu ermöglichen. Dabei soll insbesondere die Umnutzung und Erweiterung bestehender Gebäude erleichtert werden.
„Durch klare, verlässliche Kriterien wollen wir bürokratische Vorgänge deutlich vereinfachen und die Schaffung von neuem Wohnraum vorwiegend in Bestandsgebäuden beschleunigen“, schreibt CDU-Fraktionsvorsitzender Dr. Bernhard Bonhoff in der Begründung des Antrags.
Nach Auffassung der CDU kann ein größeres Wohnungsangebot auch dazu beitragen, die Preisentwicklung auf dem Immobilienmarkt zu bremsen. Bonhoff betont: „Ein spürbar größeres Wohnungsangebot stellt zeitgleich das wirksamste Instrument dar, um dem anhaltenden Preisdruck auf dem lokalen Immobilienmarkt entgegenzuwirken.“
Die Fraktion verweist darauf, dass die Schaffung zusätzlichen Wohnraums zu den Kernzielen ihres Wahlprogramms gehöre.
Schutz des Außenbereichs und der Dorfstruktur
Trotz der geplanten Erleichterungen soll nach den Vorstellungen der CDU der dörfliche Charakter Raesfelds erhalten bleiben. Deshalb sieht der Antrag mehrere Ausschlusskriterien vor.
So soll eine Zustimmung für Vorhaben im Außenbereich grundsätzlich ausgeschlossen werden. Auch gewerbliche und industrielle Entwicklungsflächen sollen nicht durch Wohnbauprojekte eingeschränkt werden. Darüber hinaus sollen Vorhaben keine zukünftigen Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinde verhindern oder wesentlich erschweren.
Ebenso sollen Projekte ausgeschlossen werden, wenn sie den Darstellungen des Flächennutzungsplans widersprechen und dadurch neue Planungsverfahren erforderlich würden.
Maximal sechs Wohneinheiten pro Gebäude
Zur Wahrung des Ortsbildes schlägt die CDU vor, die Zahl der Wohneinheiten auf maximal sechs Wohnungen pro Wohngebäude zu begrenzen.
Neue Bauvorhaben sollen sich hinsichtlich ihrer Höhe und Bauweise in die bestehende Umgebung einfügen. Dabei sollen die Orientierungswerte der Baunutzungsverordnung berücksichtigt werden.
Gleichzeitig möchte die Fraktion bestehende Potenziale stärker nutzen. Bestandsgebäude sollen zu Wohnzwecken umgebaut und erweitert werden können. Die Vorgaben zu Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl sollen dabei nicht angewendet werden. Auch Dachausbauten, Loggien und Balkone sollen unter Beachtung der Landesbauordnung möglich bleiben.
Begrünung und Stellplätze bleiben verpflichtend
Die CDU spricht sich zudem dafür aus, die in Raesfeld etablierten ökologischen Standards beizubehalten. Das Begrünungsgebot nach der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen soll weiterhin verpflichtend gelten.
Zudem sollen erforderliche Stellplätze dauerhaft auf den jeweiligen Grundstücken geschaffen werden. Eine Ablösung der Stellplatzverpflichtung soll nach den Vorstellungen der Fraktion nicht möglich sein.
Auch die Erschließung neuer Vorhaben müsse gesichert sein. Zusätzliche öffentliche Erschließungsanlagen sollen vermieden werden. Die entstehenden Kosten sollen von den jeweiligen Antragstellern getragen werden.
Rat soll über bedeutende Vorhaben entscheiden
Für Vorhaben mit grundsätzlicher städtebaulicher Bedeutung soll weiterhin der Rat der Gemeinde zuständig sein. Dies soll insbesondere bei erheblichem Flächenverbrauch, wesentlichen Abweichungen von bestehenden Planungen oder besonderen Auswirkungen auf die Infrastruktur gelten.
Die CDU fordert außerdem, die Zustimmung nach § 36a BauGB ausdrücklich nicht als Geschäft der laufenden Verwaltung einzustufen.
Darüber hinaus soll der Bürgermeister organisatorische Maßnahmen treffen, um die gesetzlichen Entscheidungsfristen einzuhalten. Vorgesehen ist außerdem, dass der Rat regelmäßig im nichtöffentlichen Teil einer Sitzung über genehmigte Vorhaben im Rahmen des Bau-Turbos informiert wird.
Rechtssichere Steuerung des Wohnungsbaus
Mit ihrem Antrag bittet die CDU-Fraktion die Verwaltung, die vorgeschlagenen Leitlinien bei der Ausarbeitung einer kommunalen Satzung möglichst umfassend zu berücksichtigen.
Nach Ansicht der Fraktion sollen damit die Voraussetzungen geschaffen werden, um zusätzlichen Wohnraum zu ermöglichen, ohne die städtebaulichen, ökologischen und infrastrukturellen Ziele der Gemeinde aus dem Blick zu verlieren. Gleichzeitig soll eine rechtssichere Steuerung des Wohnungsbaus in Raesfeld gewährleistet werden.



























