Dringende Angelegenheiten nach Terminvereinbarung / Vorgaben der neuen Corona-Schutz-Verordnung
Kreis Borken (pd). Die Ausländerbehörde des Kreises Borken ist ab Montag, 25. Januar, nicht mehr für den freien Publikumsverkehr geöffnet. Damit trägt die Kreisverwaltung den neuen Anforderungen der ab Montag gültigen Corona-Schutz-Verordnung NRW Rechnung. „Die Reduzierung von Kontakten hat oberste Priorität“, betont Kreisordnungsdezernentin Dr. Elisabeth Schwenzow dazu.
Bis zum 14. Februar gilt nun, was in den anderen Bereichen der Verwaltung bereits seit Längerem umgesetzt wird: Anliegen sollen bis auf Weiteres möglichst per Telefon, E-Mail, Brief oder Einwurf von Unterlagen erledigt werden. In dringenden Fällen können darüber hinaus telefonisch Termine vereinbart werden.
Dazu können sich die Bürgerinnen und Bürger mit ihrer jeweiligen Sachbearbeiterin bzw. ihrem jeweiligen Sachbearbeiter in Verbindung setzen oder über die Zentrale der Kreisverwaltung, Tel. 02861/681-100, anrufen. Ausführliche Informationen zu vielen Fragen gibt es auch auf der Internetseite des Kreises unter www.kreis-borken.de.