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Aufhebung der Geflügelpest-Überwachungszone im Kreis Borken

Veröffentlicht am

Aufhebung der Geflügelpest-Überwachungszone im Kreis Borken am Dienstag, 6. Dezember 2022 – Keine Anzeichen für Verbreitung der Geflügelpest

Kreis Borken (pd). Die wegen eines Geflügelpest-Ausbruchs in Rees (Kreis Kleve) im Kreis Borken eingerichtete Überwachungszone – betroffen waren die Stadt Isselburg und der westliche Teil der Stadt Bocholt – kann nach Abschluss aller Untersuchungen in Geflügelbetrieben zum Dienstag, 6.12.2022, wieder aufgehoben werden.

Die stichprobenartige Untersuchung der Geflügelbetriebe in der Überwachungszone nach erfolgter Risikoanalyse ergab in den beteiligten Kreisen Borken, Kleve und Wesel keine Anhaltspunkte für eine Weiterverschleppung des Geflügelpestvirus in andere Bestände. Die Einschränkungen zum Verbringen von lebendem Geflügel und von Geflügelerzeugnissen einschließlich der Eier sind damit für die 120 Geflügelhalter mit insgesamt 3.900 Tieren in der Überwachungszone beendet.

Vorsorgemaßnahmen

Da das Risiko eines erneuten Ausbruchs, insbesondere durch den Eintrag des Geflügelpestvirus, durch die Wildvogelpopulation aktuell auch nach Einschätzung des Friedrich-Löffler-Instituts unverändert als hoch angesehen wird, bittet der Fachbereich Tiere und Lebensmittel des Kreises Borken noch einmal alle Geflügelhalter, sämtliche möglichen Vorsorgemaßnahmen zu ergreifen.

Hierzu zählen in erster Linie ausreichende Biosicherheitsmaßnahmen auch in Kleinstbetrieben. Geflügelhalter, die sich darüber unterrichten möchten, welche vorsorglichen Maßnahmen sie ergreifen können, finden auf der Homepage des Kreises Borken unter www.kreis-borken.de/gefluegelpest umfangreiche weitere Informationen.

Unklare Todesfälle

Eine erhöhte Anzahl von Todesfällen unklarer Ursache im Bestand ist vom jeweiligen Halter sofort dem Fachbereich Tiere und Lebensmittel zu melden. Eine Kontaktaufnahme ist telefonisch unter 02861/681-3801 oder per E-Mail an [email protected] möglich.

Weiterhin besteht auch nach wie vor die Möglichkeit, verendet aufgefundene Wildvögel (keine Singvögel und Tauben) beim zuständigen Fachbereich zu melden, damit sie der weiteren Untersuchung zugeführt werden können. Dirkter Kontakt mit den Tierkörpern sollte dabei vermieden werden.
Zum Hintergrund:
Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine Infektion mit dem hochansteckenden Influenza-A-Virus, das insbesondere bei Hühnern und Puten zu erheblichen Todesraten in den Beständen führen kann. Bei intensivem Kontakt ist auch eine Übertragung auf den Menschen möglich.

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