Kreis Borken berät Antragsteller
Attraktive Förderkonditionen für den Wohnungsbau mit Tilgungsnachlässen für Häuslebauer
Kreis Borken (pd). Geldgeschenke in Form von Tilgungsnachlässen und attraktive Zinskonditionen kennzeichnen das Wohnraumförderungsprogramm (WoFP) des Landes NRW für das Jahr 2019.
Das Programm ebnet den Weg zum eigenen Haus und ist auch interessant für Investoren (Mietwohnungsbau). Darauf weist Claudia Brune, Leiterin der Abteilung Wohnungswesen im Fachbereich Bauen, Wohnen und Immissionsschutz der Kreisverwaltung, hin.

Sie und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Bewilligungsstelle beraten interessierte Bürgerinnen und Bürger gerne über die einzelnen Förderprogramme und helfen bei der Antragstellung. Zu erreichen sind sie im Borkener Kreishaus unter den Telefonnummern 02861/82-2361 (Claudia Brune) und 02861/82-2359 (Werner Hörst).
Auch auf der Internetseite des Kreises Borken gibt es Informationen zu den aktuellen Förderkonditionen unter www.kreis-borken.de/wohnraumfoerderung.
Eigenheim/selbst genutzter Wohnraum
Für den Kauf oder Bau einer eigenen Immobilie gibt es besonders attraktive Fördermöglichkeiten. Es werden Darlehen angeboten mit sehr guten Zinskonditionen (0,5 Prozent zuzügl. 0,5 Prozent Verwaltungskosten) mit einer Laufzeit von mindestens 20 Jahren. Außerdem wird ein Tilgungsnachlass von 7,5 Prozent gewährt.
Bei einem Darlehen von zum Beispiel 100.000 Euro wären damit 7.500 Euro nicht zurückzuzahlen, also geschenkt! Diese Förderung können Haushalte mit niedrigem bis mittlerem Einkommen mit mindestens einem Kind oder einer schwerbehinderten Person beim Kreis Borken beantragen, die zum Beispiel ein älteres Haus kaufen oder ein neues Haus bauen bzw. kaufen möchten. Das Förderangebot gilt auch für Eigentumswohnungen. Ein Förderbeispiel gibt es am Ende dieser Meldung.
Mit dem Chancenprüfer, erstellt von der NRW.Bank, können Interessierte im Internet ihre Chancen auf eine Förderung vorab schon einmal selbst prüfen: https://www.nrwbank.de/de/themen/wohnen/eigentumsfoerderung.html#chancenpruefer.
Ein von der NRW.Bank erstellter Informationsfilm zum Einstieg in das Antragsverfahren findet sich unter folgendem Link: https://www.youtube.com/watch?v=OwTcF-E50aA&feature=youtu.be
Mietwohnungsbau
Auch der Bau von Mietwohnungen wird in allen Kommunen des Kreises Borken mit attraktiven Tilgungsnachlässen von 15 Prozent und sehr guten Darlehnskonditionen gefördert. Die mögliche Förderung pro m²-Wohnfläche und auch die zulässige Miete wurden im Vergleich zum Vorjahr erhöht.
Dies macht die Förderkonditionen für Investoren noch interessanter. Personen, die in den öffentlich geförderten Mietwohnungsbau investieren möchten, sollten sich jetzt beim Kreis Borken beraten lassen.
Modernisierung
Ebenfalls gefördert wird die Modernisierung von Immobilien für Haushalte mit mittlerem bis niedrigem Einkommen (Mietwohnungen und Eigenheime). Hier gibt es Tilgungsnachlässe von 20 Prozent.
Förderfähig sind zum Beispiel der Abbau von Barrieren, die Verbesserung der Energieeffizienz und auch die Verbesserung der Sicherheit und Digitalisierung (zum Beispiel „Smart Home“) sowie Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes und des Klimas.
Bei Darlehen für bauliche Maßnahmen, die im Zusammenhang mit einer Schwerbehinderung stehen, wird sogar einen Tilgungsnachlass von 50 Prozent gewährt.
Förderbeispiel: Eigenheimförderung für einen 4-Personenhaushalt (junges Ehepaar mit 2 Kindern, Brutto-Jahreseinkommen bis zu 60.743 Euro):
Schöppingen – Förderdarlehen: 90.000 Euro, Tilgungsnachlass 7,5 Prozent (= Geldgeschenk): 6.750 Euro
Gescher, Gronau, Heek, Isselburg, Legden, Reken, Südlohn, Velen – Förderdarlehen: 100.000 Euro, Tilgungsnachlass 7,5 Prozent (= Geldgeschenk): 7.500 Euro
Ahaus, Bocholt, Borken, Heiden, Raesfeld, Rhede, Stadtlohn, Vreden – Förderdarlehen: 120.000 Euro, Tilgungsnachlass 7,5 Prozent
(= Geldgeschenk): 9.000 Euro



























