Arno Berning vererbt sein Vermögen an die Bürgerstiftung

Bürgerstiftung REH wird Erbe. Arno Bernig hat nach seinem Tod sein Einfahmilienhaus der Bürgerstiftung Raesfeld vererbt

Arno Berning, Jurist und Dozent an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW, ist den Raesfeldern als langjähriger Kommunalpolitiker (CDU) und Jäger bekannt.

Berning hat sich viele Jahre für die Anliegen der Bürger engagiert im Rat eingesetzt. Am 30. November 2020 ist er, drei Tage vor seinem Geburtstag, im Alter von fast 64 Jahren nach schwerer Krankheit verstorben.

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Arno Berning vor der Kommunalwahl 2020. Foto: Petra Bosse

Sein Engagement für die Heimatgemeinde Raesfeld hat er nun auch mit seinem „letzten Willen“ mehr als deutlich gemacht. Im Testament hat er die Bürgerstiftung Raesfeld-Erle-Homer als Erbe eingesetzt.

Sein Andenken in Ehren halten

Überrascht und dankbar haben Vorstand und Stiftungsrat diese Nachricht aufgenommen. „Wir werden das Erbe von Arno Berning bestimmungsgemäß verwenden und sein Andenken in Ehren halten“, so Jutta Bonhoff, Vorsitzende der Bürgerstiftung.

Arno Berning hatte keine nahen Angehörigen. Durch die Erbschaft, die im wesentlichen aus seinem Einfamilienhaus besteht, wird das Stiftungskapital von bisher 215.500 € deutlich erhöht. Zinserträge oder Mieteinnahmen aus dem Stiftungskapital dürfen für gemeinnützige Zwecke in Raesfeld ausgegeben werden. Das Kapital muss erhalten bleiben.

Was geschieht mit dem Haus?

Die naheliegende Frage, was mit dem Haus geschieht, ob es verkauft oder vermietet werden soll, kann zur Zeit noch nicht beantwortet werden. Bevor konkrete Entscheidungen getroffen und umgesetzt werden können, sind vom ehrenamtlichen Vorstand noch viele Fragen zu klären. Heiko Gudel, der gemeinsam mit Philipp Holtschlag im Stiftungsvorstand für die Finanzen verantwortlich ist, geht davon aus, dass bis zur Klärung aller offenen Fragen, auch unter Berücksichtigung der aktuell geltenden Kontakteinschränkungen, noch einige Zeit vergehen wird.

Wie kann man seinen Nachlass an eine gemeinnützige Organisation spenden oder vererben?

Viele, die keine Kinder oder nahe Verwandte haben, sind oft unsicher, wem das eigene Vermögen vermacht werden soll. Manche wissen auch nicht, dass ihr Erbe später hoch versteuert wird. Denn Geschwister, Nichten oder Neffen kommen beim Erben, nicht wie Kinder, in den Genuss von hohen Steuerfreibeträgen. 

Dagegen ist ein für gemeinnützige Zwecke gestiftetes Erbe von der Erbschaftssteuer befreit. Das gestiftete Vermögen bleibt in vollem Umfang erhalten. Zudem bleibt dann auch über den Tod hinaus etwas, wenn jemand keine eigenen Kinder hat.

Die Bürgerstiftung Raesfeld-Erle-Homer wird zudem ehrenamtlich geführt. Es gibt keine Personalkosten, welche die Erträge des Vermögens mindern.

Zwecke der Bürgerstiftung

Das Testament bietet die Möglichkeit, ein positives Vermächtnis zu hinterlassen und gleichzeitig die Zwecke der Bürgerstiftung in Raesfeld, Erle und Homer zu unterstützen. Vermögen, Grundbesitz oder Wertgegenstände kommen dadurch dauerhaft dem Heimatort zugute. Nicht nur materielle Werte, sondern auch persönliche Ideale können so weitergeben werden.

Für Laien ist es nicht einfach, ein rechtskräftiges Testament zu formulieren, das allen Wünschen gerecht wird und nicht anfechtbar ist. Die Bürgerstiftung gibt zu allen Fragen gerne Auskunft, zur Klärung konkreter Rechtsfragen können erfahrene Rechtsanwälte/Notare hinzugezogen werden.

https://stiftung-reh.de

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