Aktuell 5.164 SGB II-Arbeitslose im Kreis Neuer Leiter der Arbeitsagentur Coesfeld zu Gast bei Landrat Dr. Kai Zwicker und Kreisdirektor Dr. Ansgar Hörster
Kreis Borken (pd). Die Zahl der SGB-II-Abeitslosen im Kreis Borken ist im Mai um 29 Personen angestiegen. Das teilt Landrat Dr. Kai Zwicker mit. Das „Jobcenter im Kreis Borken“ weist für den Monat Mai 2015 insgesamt 5.164 erwerbsfähige Leistungsberechtigte aus, die als arbeitslos registriert sind. Im Vormonat April lag die Zahl der SGB-II-Arbeitslosen bei 5.135. Gegenüber dem Vorjahresmonat ist sie allerdings um 17 Personen gesunken. Die Quote der arbeitslosen Grundsicherungsempfänger an den zivilen Erwerbspersonen ist im Kreisgebiet gegenüber dem Vormonat unverändert und liegt aktuell bei 2,5 Prozent.
„Mit dieser Quote bewegt sich die Zahl der Arbeitslosen im Kreis in diesem Jahr konstant auf niedrigem Niveau“, konstatiert Landrat Dr. Kai Zwicker und betont: „Wir haben damit weiterhin eine der günstigsten in ganz Nordrhein-Westfalen.“ Die Gesamtzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist im Mai gesunken und liegt derzeit bei 11.126 Personen (- 42). Hierzu gehören auch Männer und Frauen, die aktuell an Eingliederungsmaßnahmen teilnehmen und Jugendliche ab 15 Jahren, die eine Schule besuchen und somit dem Arbeitsmarkt zurzeit nicht zur Verfügung stehen. Personen, die neben ihrer Erwerbstätigkeit ergänzend auf Leistungen nach dem 2. Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind, zählen ebenfalls zu dieser Gruppe. Inklusive deren Kinder unter 15 Jahren und weiterer nicht erwerbsfähiger Angehöriger haben im April 16.643 Personen (- 64) in 8.180 Bedarfsgemeinschaften (- 3) Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten.
Die aktuellen Arbeitslosenzahlen im SGB II in den Städten und Gemeinden des Kreisgebietes sind der beigefügten Grafik zu entnehmen.
Die Arbeitslosenquote von 2,5 Prozent im Kreis Borken kann nicht auf die einzelnen Städte und Gemeinden herunter gebrochen werden. Dazu fehlt es an der gemeindebezogenen Zahl der zivilen Erwerbspersonen. Hilfsweise eignet sich für den Vergleich zwischen den Orten die Quote auf Basis der Bevölkerungsgruppe von 15 bis 65 Jahren. Diese Altersgruppe gilt nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch grundsätzlich als erwerbsfähig. Die hilfsweisen Quoten sind der ebenfalls beigefügten Grafik zu entnehmen.