Entwurf von SPD-Minister Hubertus Heil
Borken. (pd) Viele Angehörige werden vom Sozialamt in Anspruch genommen, wenn ihre Eltern oder Kinder Sozialhilfe beziehen, weil sie zum Beispiel pflegebedürftig sind.
Auf Vorschlag von SPD-Sozialminister Hubertus Heil soll dies künftig erst ab einem Jahreseinkommen von mehr als 100 000 Euro geschehen.
Für Angehörige von volljährigen Menschen mit Behinderungen, die Eingliederungshilfe erhalten, fällt der Unterhaltsrückgriff in Zukunft sogar vollständig weg. Das hat die Regierung nun beschlossen.
Große Verantwortung
Die SPD-Bundestagsabgeordnete Ursula Schulte erklärt dazu: „Viele Angehörige sind durch die Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen ohnehin stark belastet und tragen eine große Verantwortung.
Es belastet sie zusätzlich, für den Unterhalt ihrer Eltern aufzukommen. Wir wollen das ändern und ihnen den Rücken stärken, damit sie sich auf die wesentlichen Dinge konzentrieren können.“
Angst vor unkalkulierbaren Forderungen
Insgesamt werden ab Januar 2020 die Familien von rund 275 000 betroffenen Leistungsempfängern von dieser Regelung erreicht. Im Kreis Borken erhielten 2017 über 950 Menschen vollstationär Hilfe zur Pflege.
„Auch die älteren Menschen sollen die notwendige Pflege erhalten, ohne sich dabei über eine finanzielle Belastung der Angehörigen zu sorgen. Wir nehmen ihnen jetzt die Angst vor unkalkulierbaren finanziellen Forderungen.“, betont Ursula Schulte.