Neue Bestimmungen, um Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen
Kreis Borken (pd). Seit Karfreitag gelten in Deutschland besondere Einreisebestimmungen.
Die um Mitternacht in Kraft getretene „CoronaEinreiseVerordnung“ soll dazu dienen, die Ausbreitung des Corona-Virus weiter zu verlangsamen und eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden. Nach dieser Verordnung müssen Personen, die mehr als 72 Stunden im Ausland waren, nach Deutschland einreisen und dann in den Kreis Borken zurückkommen, für 14 Tage zuhause oder in einer anderen Unterkunft bleiben.
Außerdem müssen sie sich beim Kreisgesundheitsamt Borken melden. Dies ist per Mail an [email protected] mit dem Betreff „Reiserückkehrer“ oder telefonisch bei der Hotline des Kreises Borken unter der Rufnummer 02861/82-1091 möglich.
Diese Hotline ist montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr und am Wochenende sowie an Feiertagen von 10 bis 16 Uhr zu erreichen.
Um das grenzüberschreitende Zusammenleben aufrechtzuerhalten und die Funktionsfähigkeit des Gemeinwesens zu gewährleisten, gelten aber Ausnahmen für:
Grenzpendler – also Personen, die täglich oder für bis zu fünf Tage durch ihren Beruf oder ihre Ausbildung (Schule, Hochschule) veranlasst ein- und ausreisen.
Personen, die im grenzüberschreitenden Personen-, Waren- und Gütertransport tätig sind.
Personen, deren Tätigkeit notwendig ist zur Aufrechterhaltung des Gesundheitswesens und der Aufgaben des Staates.
Personen, die einen triftigen Reisegrund haben. Darunter fallen vor allem soziale Gründe wie ein geteiltes Sorgerecht, dringende medizinische Behandlungen, Betreuung von Kindern, Pflege von Angehörigen, Beerdigungen, Hochzeiten und ähnliches.
Diese Ausnahmen gelten, ohne dass es einer von einer Behörde erteilten Ausnahmegenehmigung bedarf. Weitere Ausnahmen und Befreiungen können im Einzelfall zugelassen werden.
Zuständig dafür ist dann das Ordnungsamt der jeweiligen Stadt oder Gemeinde. Aktuelle Infos zum Thema gibt es im Internet unter https://www.land.nrw./corona, die neue Einreiseverordnung unter https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-04-09_coronaeinreisevo_nrw_mit_begruendung.pdf.