Ab 1. Mai wieder Gottesdienste in den Kirchen

Am Donnerstagabend, 23.04., kam die Nachricht, dass die Religionsgemeinschaften in NRW ab dem 1. Mai wieder Gottesdienste mit öffentlicher Beteiligung feiern dürfen.

Pastor Michael Kenkel teilt mit:

Auch  das Bistum Münster hat dies wieder gestattet, wobei der Bischof weiterhin von der Sonntagspflicht befreit hat.

Dabei müssen einige Auflagen eingehalten werden, die nach Rücksprache mit dem Krisenstab der Kirchengemeinde festgelegt wurden.
Ab Freitag, den 1. Mai gibt es wieder Gottesdienste: Sonntags- und Werktagsmessen, Rosenkranzgebet, Mainandachten, Seelenämter, Trauungen, Taufen, Erstkommunionfeiern, …

Es gilt bei allen Gottesdiensten die Abstandsregel von 1,50 Meter, die unbedingt zu jeder Zeit einzuhalten ist! Diese Begrenzung bezieht sich auf „Haushalte“.

Familien, die in einem Haushalt zusammenwohnen, dürfen auch in der Kirche zusammensitzen. Dieser Haushalt muss zu allen anderen Gottesdienstteilnehmern zu allen Seiten 1,50 Meter Abstand einhalten.

In in den Kirchen sind weiße Aufkleber auf den Buchablagen der Bänke aufgebracht und dadurch Plätze markiert, wo sich „Haushalte“ hinsetzen dürfen. Natürlich ergeben sich dadurch für die kleineren Kirchen weniger Plätze als für St. Martin, wo am meisten Menschen hineinpassen. Es wird darum gebten, sich nur auf diese markierten Plätze zu setzen. Ordner in den Kirchen werden behilflich bei der Platzfindung sein.

Das Betreten der Kirche erfolgt nur durch den jeweiligen Behinderteneingang, denn diese Türen können offen gestellt werden. So brauche niemand eine Türklinke berühren. Die anderen Türen dienen nur als Ausgänge. Auch beim Verlassen der Kirche nach der Messe wird darum gebeten den Abstand von 1,50 Meter einzuhalten.

Am Eingang steht draußen vor der Tür der jeweilige Küster vor der Messe und gibt Gebetbücher und einen Hinweiszettel mit den wichtigsten Hinweisen zu Platzwahl, Kommuniongang, Friedensgruß aus. Grundsätzlich lautet die Bitte, dass jeder sein eigenes Gebetbuch von zu Hause mit bringt.

Wer kein eigenes Gebetbuch hat, kann am Eingang ein bekommen. Anschließend dieses dann an den Ausgängen bitte in die dort bereitgestellten Kisten legen, damit diese vom Virus befreit werden kann. Für den nächsten Gottesdienst werden neue Gebetbücher angeboten.

Wenn die Plätze nicht ausreichen sollten – das kann gerade in Rhedebrügge leicht geschehen, werden die hinteren Türen während der Messe geöffnet, der Ton wird nach draußen übertragen, so dass jeder draußen unter Einhaltung der Abstandsregel die Messe mitverfolgen kann.

Nach jeder Messe werden die Kirchen durchlüftet und die Buchablagen der Kirchenbänke und Türgriffe desinfiziert.

Ab dem 1. Mai gilt auch die Begrenzung bis 20 Personen bei Beerdigungen nicht mehr.

Die  online-Gottesdienste aus dem Pfarrhaus finden ab dem 1. Mai nicht mehr statt.

Die Weihwasserbecken bleiben leer, die Kollektenkörbe stehen an den Ausgängen, der Friedensgruß wird durch zunicken gegeben, was schon aus den letzten öffentlichen Gottesdiensten bekannt ist.

Neue Regeln in Zeiten der Corona-Pandemie

Neu wird der Umgang mit der Heiligen Kommunion sein. Grundsätzlich ist ein Katholik nicht verpflichtet, in jeder Messe die Heilige Kommunion zu empfangen. Dafür darf gerne jeder sitzen bleiben. Um eine Ansteckung mit COVID 19 zu vermeiden, haben hat die Kirchengemeinde St. Martin ein paar neue Regeln eingeführt. Der Spendedialog („Der Leib Christi“ – „Amen“) wird nicht beim Kommunionausteilen verwendet, da man sich dabei zu nahe kommt.

Dieser Spendedialog erfolgt vorher gemeinsam vom Priester am Altar mit allen Gläubigen in den Bänken. Anschließend desinfizieren sich Priester und der/die Kommunionhelfer sichtbar im Altarraum die Hände. Die Mundkommunion unterbleibt, ein eventuelles Segnen der Kinder erfolgt ohne Berührung.

In der Schlosskapelle bringt der Priester die Kommunion in die Bänke. In Rhedebrügge bringen der Priester und der Kommunionhelfer die Kommunion in die Bänke. In Erle geht zuerst das linke Mittelschiff nach vorne zur Kommunion, dazu werden im Mittelgang Abstandsmarkierungen a 1,50 Meter auf den Boden geklebt. Währenddessen bringt der Kommunionhelfer die Kommunion zu den Leuten im rechten Seitenschiff in die Bank.

Anschließend kommt das rechte Mittelschiff zum Priester nach vorne und erst dann teilt der Kommunionhelfer am linken Seitenschiff die Kommunion in den Bänken aus. In Raesfeld ähnlich, nur das zusätzlich 2 Kommunionhelfer das im hinteren Teil genauso praktizieren. Auch in Raesfeld werden im Mittelgang dazu Bodenmarkierungen im Abstand von 1,50 Meter angebracht.

Taufen sind nur für 2 Familien gleichzeitig möglich. Der Taufgottesdienst findet komplett im vorderen Mittelschiff statt, kein Weg-Gottesdienst wie in den letzten Jahren. An das Taufbecken kommt dann jeweils nur die unmittelbare Tauffamilie.

Die Erstkommunionfeiern

Die Erstkommunionfeiern finden an den angesagten Terminen statt: in Rhedebrügge am 10. Mai, in Erle am 17.05., in Raesfeld am 21. und 24.05. Die Gottesdienstzahl wird an diesen Tagen erhöht, genaueres wird gerade mit den Eltern abgesprochen. Es gibt für alle Erstkommunionkinder ein Zweitbeicht- und Übungstermine. Die Dankandacht und die Dankmesse müssen „coronabedingt“ entfallen.

Die Firmfeier ist auf unbestimmte Zeit in den Herbst verschoben, da die Firmlinge coronabedingt nicht vorbereitet werden konnten.

Beichte ist im Beichtstuhl derzeit nicht möglich, sondern nur nach Anmeldung im Garten des Pfarrhauses.

Besuche in den Altenheimen sind derzeit noch nicht möglich, daher finden dort derzeit auch keine Gottesdienste statt. Krankenkommunion und Krankensalbung wird auf Wunsch gespendet.

„Ich weiß, das sind viele Einschränkungen. Aber wir sind froh, dass wir wieder öffentliche Gottesdienste feiern dürfen. Daher bitten wir Sie, sehr auf die Einhaltung dieser Einschränkungen zu achten, damit wir weiterhin gemeinsam feiern dürfen. Ich freue mich, Ihnen dabei wieder begegnen zu dürfen!“

Pastor Michael Kenkel

2 Kommentare

  1. Die Masken Pflicht gilt natürlich auch für den Priester und die Besucher
    Es ist ein öffentlicher Raum. So wie auch Schulen und Einzelhändler. Ich wüsste nicht, wo da ein Unterschied sein sollte.
    Gleiches Recht für alle….
    Wenn das in der Kirche oben ohne erlaubt sein sollte, dann ist die Anordnung sehr fragwürdig.

  2. Unfassbar, überall Maskenpflicht, nur in der Kirche, wo mit zunehmender Tendenz nur noch alte Menschen unterwegs sind gilt das nicht?

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