Kreis Borken legte im vergangenen Jahr 1.649 Autos still

Fachbereich Verkehr des Kreises Borken: „Ohne Versicherungsschutz zu fahren ist eine Straftat!“

Kreis Borken (pd). 3.538 Fahrzeug-Halterinnen und Fahrzeug-Haltern im Kreis drohte im vergangenen Jahr eine Zwangsstilllegung ihres Fahrzeugs, weil sie sich nicht um den Kfz-Versicherungsschutz gekümmert hatten. Das sind 3,8 Prozent weniger als im Vorjahr. 2010 waren noch 3.673 entsprechende Schreiben verschickt worden. Die Mehrheit der betroffenen Halter holte den Nachweis des Versicherungsschutzes nach. 1.649 Fahrzeuge legten die Mitarbeiter des Kreises still. Im Jahr 2010 war das in 1.692 Fällen notwendig gewesen.

Als Grund für den Rückgang sieht der Leiter der Zulassungsstelle des Kreises Borken, Heinz Beckmann, unter anderem die im Jahre 2011 überwundene Wirtschaftskrise. „Auch Fahrzeughalter, die häufiger wegen fehlenden Versicherungsschutzes auffallen, haben offensichtlich erkannt, dass die Zwangsstilllegungsverfahren nur mit Kosten und Ärger verbunden sind“, so Beckmann.

Nachdrücklich weist Heinz Beckmann darauf hin, dass ein Kraftfahrzeug nur dann auf öffentlichen Straßen bewegt werden darf, wenn für dieses eine Haftpflichtversicherung besteht. „Grundsätzlich müssen die Fahrzeughalter diesen Versicherungsschutz bei der Anmeldung des Fahrzeugs nachweisen“, so Beckmann. „Wer die Versicherung später aber nicht bezahlt, verliert den Versicherungsschutz.“ Die Versicherer melden ihre säumigen Kunden dem Kreis. Die Zulassungsstelle fordert daraufhin die Halterin oder den Halter auf, unverzüglich neuen Versicherungsschutz nachzuweisen.

Kommen Fahrzeughalter dieser Aufforderung nicht nach, legen die Außendienstmitarbeiter des Kreises Borken die betroffenen Fahrzeuge zwangsweise still. Das heißt: Sie entstempeln die Kennzeichen und ziehen die Fahrzeugscheine ein. Zurück bekommen die Halter die Siegel auf den Kennzeichen und den Fahrzeugschein, wenn sie die Kfz-Haftpflicht und die Kosten der Zwangsstilllegung bezahlt haben.

Der zuständige Fachbereichsleiter, Ludger Stienen, macht deutlich: „Ein Fahrzeug ohne Versicherungsschutz im Straßenverkehr zu bewegen, ist eine Straftat.“ Wenn mit einem nicht versicherten Fahrzeug ein Unfall verursacht werde, müssten Geschädigte ihre Ansprüche direkt beim Halter, Eigentümer oder Fahrer des Fahrzeugs geltend machen – ein Problem insbesondere dann, wenn dieser zahlungsunfähig sei. „Daher legen wir konsequent jedes Fahrzeug still, für das kein Versicherungsschutz besteht“, unterstreicht Stienen, „insbesondere um die Verkehrsteilnehmer, die sich rechtmäßig verhalten, zu schützen.“

Post vom Kreis Borken haben im vergangenen Jahr auch 142 Halterinnen und Halter bekommen, die ihre Kfz-Steuer nicht bezahlt hatten. Sie mussten die versäumte Zahlung nachholen und ein Ordnungsgeld zahlen. 90 Bürgerinnen und Bürger mussten vorstellig werden, weil ihr Fahrzeug technische Mängel aufwies und 242 Fahrzeughalter mussten angemahnt werden, den Halterwechsel oder eine Änderung der Anschrift eintragen zu lassen.