Förderung für 1.250 junge Frauen und Männer / Kreis ist Ansprechpartner für Jugendliche, die eine schulische Ausbildung absolvieren
Kreis Borken (pd). 1.250 junge Frauen und Männer aus dem Kreis Borken, die eine schulische Ausbildung absolvieren, sind im vergangenen Jahr in den Genuss einer Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gekommen. Insgesamt 1.668 junge Männer und Frauen hatten beim Kreis Borken einen Antrag auf BAföG gestellt. Im Jahr 2010 waren es noch 1.753. Der Finanzaufwand hat sich gegenüber dem Vorjahr von 4,94 Millionen Euro auf 5,89 Millionen Euro erhöht. Das teilt der Kreis Borken mit.
Grund für den finanziellen Mehraufwand ist vor allem ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes. Danach sind die Ämter für Ausbildungsförderung verpflichtet, in bestimmten Fällen bei behinderten Schülerinnen und Schülern die vollen Internatskosten zu übernehmen. Voraussetzung ist, dass sie eine BAföG-förderungsfähige Ausbildung absolvieren. „Teilweise waren Rückrechnungen für vier Jahre vorzunehmen“, erklärt der Leiter der zuständigen Abteilung der Kreisverwaltung, Wolfgang Heffe.
Die Bedarfssätze und die Freibeträge vom Einkommen der Eltern sind seit der letzten Gesetzesänderung im Oktober 2010 unverändert geblieben. Schülerinnen und Schüler erhalten pro Monat eine Förderung von maximal 645 Euro. Für Studierende liegt der Höchstsatz bei 670 Euro. Auszubildende, die mit mindestens einem eigenen Kind bis zu zehn Jahren in einem Haushalt leben, bekommen pro Monat zusätzlich 113 Euro für das erste und 85 Euro für jedes weitere Kind.
Der Kreis Borken ist Ansprechpartner für Jugendliche, die eine schulische Ausbildung absolvieren. Frauen und Männer in einer betrieblichen Ausbildung haben unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Zuständig hierfür sind die örtlichen Agenturen für Arbeit. Studierende finden ihre Ansprechpartner im Studentenwerk ihrer Hochschule.
65 Prozent des BAföG trägt der Bund, den Rest die Länder. Das Schüler-BAföG wird in der Regel in voller Höhe als Zuschuss gezahlt, muss also nicht zurückgezahlt werden. Bei Studierenden wird der Förderungsbetrag zur Hälfte als Zuschuss und als zinsloses Darlehen gewährt. Der Darlehensteil ist frühestens fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer zurückzuzahlen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der zuständigen Abteilung im Borkener Kreishaus beraten Interessierte persönlich oder telefonisch unter Tel.: 02861/82-1201, 82-1203, 82-1205 und 82-1264. Weitere Informationen gibt es auch im Internet unter www.bafoeg.bmbf.de oder auf den Seiten des Kreises www.kreis-borken.de/presselinks.



























