Rund 1.700 Menschen haben sich am Samstag (31. Oktober) in Münster an einer Demonstration gegen Wehrpflicht, Missstände an Schulen, Rechtsruck und Sozialkürzungen beteiligt. Laut Polizei Münster sei der Aufzug überwiegend friedlich verlaufen. Die Einsatzkräfte fertigten zwei Strafanzeigen wegen Pyrotechnik und einer möglicherweise strafbaren Parole.
Aufzug vom Hafenplatz zur Stubengasse
Die Polizei begleitete die Versammlung unter dem Titel „Gen Z regelt: Gegen Wehrpflicht, kaputte Schulen, Rechtsruck, Sozialkürzungen“ ab 14 Uhr. Der Demonstrationszug führte vom Hafenplatz zur Stubengasse.
In der Spitze hätten sich etwa 1.700 Menschen beteiligt, teilte die Polizei mit. Auf die erhöhte Teilnehmerzahl hätten sich die Einsatzkräfte vorbereitet. Wegen der vielen Teilnehmenden sei es kurzzeitig zu Verkehrsbeeinträchtigungen gekommen. Gegen 16.45 Uhr endete die Versammlung.
Polizei ermittelt wegen Pyrotechnik und Parole
Während des Aufzugs bemerkten Einsatzkräfte den Einsatz von Pyrotechnik. Die Polizei nahm eine Strafanzeige gegen einen bislang unbekannten Tatverdächtigen auf. Verletzte habe es nicht gegeben.
Nach der Versammlung erhielt die Polizei einen Hinweis auf den Ausruf „From the river to the sea“. Teilnehmende sollen die Parole skandiert haben. Die Beamten leiteten Ermittlungen ein und fertigten eine weitere Strafanzeige. Ob sich Beteiligte strafbar gemacht haben, ist Gegenstand der Ermittlungen.
Die Polizei Münster bewertete den Einsatz positiv. Sie habe die Versammlungsfreiheit geschützt und Beeinträchtigungen für Unbeteiligte auf ein Mindestmaß begrenzt.
Info: Was bedeutet „From the river to the sea“ und warum kann die Parole strafbar sein?
Die englische Formulierung bedeutet auf Deutsch „Vom Fluss bis zum Meer“. Gemeint ist das Gebiet zwischen dem Jordan und dem Mittelmeer, das auch das Staatsgebiet Israels umfasst. Im Zusammenhang mit der Forderung nach einem ausschließlich palästinensischen Staat kann die Parole damit das Existenzrecht Israels infrage stellen.
Das Bundesinnenministerium hat die Wortfolge im Rahmen des Hamas-Betätigungsverbots vom November 2023 als Kennzeichen der Terrororganisation eingeordnet. Wer die Parole öffentlich als Kennzeichen der Hamas verwendet, kann sich strafbar machen. § 86a des Strafgesetzbuchs verbietet die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen.
Ein pauschales Verbot jeder Verwendung lässt sich daraus jedoch nicht ableiten. Für die rechtliche Bewertung spielen der Zusammenhang und die konkrete Verwendung eine Rolle. Das Verwaltungsgericht Berlin erklärte beispielsweise das Verbot einer abgewandelten Formulierung bei einer auf Trost und Umarmungen ausgerichteten Kundgebung für rechtswidrig. Eine Strafanzeige allein belegt daher noch keine Straftat.

























