Im Kreis Borken gelten ab sofort Vorsichtsmaßnahmen wegen eines bestätigten Geflügelpestfalls im benachbarten Kreis Kleve.
Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) hat den Ausbruch auf einem Putenbetrieb in Rees offiziell bestätigt. Um den betroffenen Betrieb wurde eine Überwachungszone mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern eingerichtet. Diese umfasst auch den südwestlichen Teil des Kreises Borken. Betroffen sind die Stadt Isselburg mit allen Ortsteilen sowie kleinere Bereiche der Stadt Bocholt, teilte Anja Miebach, Leiterin des Fachbereichs Tiere und Lebensmittel der Kreisverwaltung Borken, mit. Festgestellt wurde der Virustyp H5N1. Für den Virustypen sind alle Vögel empfänglich.
Allgemeinverfügung tritt am 25. Oktober in Kraft
Eine entsprechende Allgemeinverfügung mit der Darstellung der Überwachungszone wird am 24. Oktober 2025 im elektronischen Amtsblatt des Kreises veröffentlicht und tritt am 25. Oktober 2025 in Kraft.
Für Geflügel- und Vogelhalter in der Überwachungszone gelten ab sofort strenge Vorgaben:
- Verbringungsverbot für Geflügel oder gehaltene Vögel
- Verbringungsverbot für Erzeugnisse, Materialien oder Stoffe, die von Geflügel oder gehaltenen Vögeln stammen oder mit ihnen in Kontakt gekommen sind
- Aufstallungspflicht für Geflügel und gehaltene Vögel, um den Kontakt zu Wildtieren, nicht gelisteten Arten sowie gegebenenfalls zu Insekten und Nagetieren zu verhindern
- Verbot von Ausstellungen, Märkten, Börsen und ähnlichen Veranstaltungen, bei denen Geflügel verkauft, gehandelt oder präsentiert wird
Informationen und Hotline
Aktuelle Informationen stellt der Kreis Borken unter www.kreis-borken.de/gefluegelpest-akut bereit. Im Laufe des 24. Oktober 2025 wird dort eine interaktive Karte veröffentlicht, über die Tierhalter prüfen können, ob ihre Adresse innerhalb der Überwachungszone liegt.
Zudem richtet die Kreisverwaltung ab Montag, 27. Oktober 2025, eine Telefon-Hotline unter der Rufnummer 02861 / 681 – 1377 ein. Sie ist zu den üblichen Dienstzeiten erreichbar.



























