StartKreis BorkenZahl der SGB-II-Arbeitslosen im Kreis Borken erneut gesunken

Zahl der SGB-II-Arbeitslosen im Kreis Borken erneut gesunken

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Laut Kreis Borken ist die Zahl der SGB-II-Arbeitslosen im April 2025 auf 6.585 gesunken – ein Rückgang um 133 Personen im Vergleich zum Vormonat. Auch die Quote sank leicht auf 2,9 Prozent.

Frühjahrsbelebung spürbar

Die Zahl der Arbeitslosen im Bereich der Grundsicherung (SGB II) ist im April 2025 im Kreis Borken erneut zurückgegangen. Wie Landrat Dr. Kai Zwicker mitteilt, habe sich damit der positive saisonale Trend fortgesetzt: „Damit zeigt sich die typische Frühjahrsbelebung auf dem Arbeitsmarkt weiterhin deutlich“, erklärte er.

Laut Mitteilung des Jobcenters im Kreis Borken waren im April 6.585 erwerbsfähige Leistungsberechtigte arbeitslos gemeldet – das sind 133 weniger als im März 2025. Im Vergleich zum Vorjahresmonat (April 2024) ergibt sich jedoch ein Anstieg um 186 Personen.

Arbeitslosenquote leicht gesunken

Die Quote der arbeitslosen Grundsicherungsempfänger liegt aktuell bei 2,9 Prozent. Im März 2025 hatte sie noch bei 3,0 Prozent gelegen. Im April des Vorjahres lag sie ebenfalls bei 2,9 Prozent.

Arbeitslosen-Statistik-Kreis-Borken

Rückgang bei Bedarfsgemeinschaften und Leistungsberechtigten

Auch die Gesamtzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sank im April leicht auf 12.068 Personen – ein Rückgang um 52 im Vergleich zum März. Diese Zahl umfasst neben arbeitslosen Personen auch Menschen in Eingliederungsmaßnahmen, Schülerinnen und Schüler ab 15 Jahren sowie erwerbstätige Personen mit ergänzendem Leistungsbezug.

Ebenfalls rückläufig sind die Zahlen bei den Bedarfsgemeinschaften: Im April 2025 bezogen 17.010 Menschen in 8.653 Bedarfsgemeinschaften Leistungen nach dem SGB II. Im Vergleich zum März sind das 76 Personen und 47 Bedarfsgemeinschaften weniger. Im Jahresvergleich ergibt sich jedoch ein Anstieg um 332 erwerbsfähige Leistungsberechtigte und 187 Bedarfsgemeinschaften.

Regionale Werte in der Übersicht

Die Arbeitslosenquote von 2,9 Prozent bezieht sich auf den gesamten Kreis Borken. Für einzelne Städte und Gemeinden lässt sich diese Quote nicht direkt berechnen, da die Zahl der zivilen Erwerbspersonen auf Gemeindeebene nicht vorliegt. Als Vergleichsgröße wird daher hilfsweise die Quote der Altersgruppe von 15 bis 65 Jahren verwendet – diese ist der beigefügten Grafik zu entnehmen.

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