Steigende Arbeitslosenzahlen im Kreis Borken
Kreis Borken. Die Zahl der SGB II-Arbeitslosen im Kreis Borken ist im Juni erneut gestiegen. Die saisontypische Belebung des Arbeitsmarktes blieb damit leider weiterhin aus. Landrat Dr. Kai Zwicker teilte diese Information kürzlich mit.
Laut dem „Jobcenter im Kreis Borken“ waren im Juni 2024 insgesamt 6.478 erwerbsfähige Leistungsberechtigte als arbeitslos registriert. Im Vergleich zum Vormonat Mai 2024 stieg die Zahl um 54 Personen, im Vergleich zum Juni 2023 sogar um 504 Personen. Die Quote der arbeitslosen Grundsicherungsempfänger an den zivilen Erwerbspersonen im Kreisgebiet liegt nun bei 2,9 Prozent.
Anstieg der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
Auch die Gesamtzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist gestiegen und lag im Juni 2024 bei 11.993 Personen, was einem Anstieg von 124 Personen gegenüber dem Vormonat entspricht. Zu dieser Gruppe gehören auch Personen, die an Eingliederungsmaßnahmen teilnehmen, Jugendliche ab 15 Jahren, die eine Schule besuchen, und Personen, die neben ihrer Erwerbstätigkeit auf Leistungen nach dem 2. Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind. Insgesamt erhielten im Juni 16.938 Personen, inklusive Kinder unter 15 Jahren und nicht erwerbsfähige Angehörige, Grundsicherung für Arbeitsuchende. Dies entspricht einem Anstieg von 151 Personen gegenüber dem Vormonat.
Vergleich zum Vorjahr
Im Vergleich zum Vorjahresmonat sind die Zahlen ebenfalls gestiegen. Im Juni 2023 gab es noch 572 Bedarfsgemeinschaften und 830 erwerbsfähige Leistungsberechtigte weniger. Die aktuellen Arbeitslosenzahlen im SGB II in den Städten und Gemeinden des Kreisgebietes sind der beigefügten Grafik zu entnehmen.
Vergleichsquote nach Altersgruppe
Die Arbeitslosenquote von 2,9 Prozent im Kreis Borken lässt sich nicht auf einzelne Städte und Gemeinden herunterbrechen, da es an der gemeindebezogenen Zahl der zivilen Erwerbspersonen fehlt. Für den Vergleich zwischen den Orten eignet sich die Quote auf Basis der Bevölkerungsgruppe von 15 bis 65 Jahren. Diese Altersgruppe gilt nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch grundsätzlich als erwerbsfähig. Die hilfsweisen Quoten sind ebenfalls der beigefügten Grafik zu entnehmen.



























