Fördermöglichkeit für Modernisierungsmaßnahmen im Wohnraum

Land NRW veröffentlicht neue Richtlinien / „Online-Chancenprüfer“ schätzt Aussichten ein

Kreis Borken. Die Energiepreise steigen, das Heizen wird teurer: Sollten jetzt die alten Fenster oder alte Heizungen ausgetauscht werden?

Das Land Nordrhein-Westfalen hat zum Thema „Modernisierung von Wohnraum“ nun neue Förderrichtlinien veröffentlicht. Auch wer sein Haus zum Beispiel von hinderlichen Barrieren befreien will, kann davon profitieren.

Ebenso wie im Vorjahr stellt das Land dazu 2022 wieder Dahrlehensangebote mit attraktiven Tilgungsnachlässen von 25 Prozent und mehr bereit. Wer unsicher ist, ob die eigenen Modernisierungsüberlegungen damit gefördert werden können, sollte sich direkt von Claudia Brune (02861/681-6865) oder Werner Hörst (02861/681-6866) von der Abteilung Wohnungswesen des Kreises Borken informieren und beraten lassen.

7.500 statt 10.000 Euro

Privatpersonen mit geringem bis mittlerem Einkommen werden bei Investitionen in selbst genutztes Wohneigentum unterstützt. Dazu werden Förderdarlehen der Wohnraumförderung des Landes vergeben. Diese haben besonders niedrige Zinsen, lange Laufzeiten und gewähren hohe Tilgungsnachlässe. Bei einem zinsgünstigen Darlehen von zum Beispiel 10.000 Euro müssten nur 7.500 Euro zurückgezahlt werden.

Aussichten auf eine Förderung

Der interaktive „Chancenprüfer“ für die Wohnraumförderung des Landes und der Förderprogramme der NRW.BANK gibt Interessierten eine erste Einschätzung, ob die geplante Maßnahme die Voraussetzungen erfüllt und wie die Aussichten auf eine Förderung stehen. Der „Chancenprüfer“ findet sich im Internet unter folgendem Link: https://www.nrwbank.de/de/privatpersonen/wohneigentum-modernisieren/

Beispiele, bis zu welcher Einkommenshöhe eine Förderung möglich ist:
Ein Rentnerhaushalt, bestehend aus zwei Personen, kann mit einer Bruttorente von bis zu 32.602 Euro jährlich eine Förderung für ein Modernisierungsprojekt beantragen. Bei einem Arbeitnehmerhaushalt mit zwei erwachsenen Personen läge die Bruttoeinkommensgrenze sogar bei 45.688 Euro im Jahr. Wenn der Haushalt aus vier Personen besteht, von denen zwei Kinder sind, liegt die Bruttoeinkommensgrenze bei 59.438 Euro jährlich, um noch Fördermittel beantragen zu können.

Bruttoeinkommengrenzen

Die Bruttogrenzen sind allerdings nur Richtwerte. Für Ehepaare, eingetragene Lebenspartnerschaften mit Kind oder Schwerbehinderte gelten unter bestimmten Voraussetzungen höhere Bruttoeinkommengrenzen.

Für Beamtinnen und Beamte sind diese hingegen geringer. Ebenso beeinflussen zum Beispiel die Art der Einkünfte, die Höhe der Werbungskosten und weitere Faktoren die Berechnung. Wer seine persönliche Einkommensgrenze ermitteln möchte, kann sich dazu ebenfalls mit der Abteilung Wohnungswesen des Kreises Borken in Verbindung setzen.