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Wahlhilfen für Sehbehinderte zur Bundestagswahl

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Kreiswahlleiter Dr. Ansgar Hörster weist auf Wahlhilfen für blinde und sehbehinderte Menschen hin

Kreis Borken (pd). Zur diesjährigen Bundestagswahl am 26. September 2021 stehen blinden und sehbehinderten Menschen wieder kostenlose Wahlhilfen zur Verfügung.

Dank Stimmzettelschablonen können sie ihre Stimme eigenständig und ohne Unterstützung einer Vertrauensperson abgeben. Darauf weist nun Kreisdirektor Dr. Ansgar Hörster in seiner Funktion als Kreiswahlleiter hin.

Zur diesjährigen Bundestagswahl stehen blinden und sehbehinderten Menschen wieder Stimmzettelschablonen zur Verfügung.
Zur diesjährigen Bundestagswahl stehen blinden und sehbehinderten Menschen wieder Stimmzettelschablonen zur Verfügung.

Eine Stimmzettelschablone ist eine mit Löchern versehene Mappe, in die der Stimmzettel eingelegt wird. Eine abgeschnittene Ecke zeigt, wie der Stimmzettel richtig einzulegen ist. Über die in Großdruck und Punktschrift angebrachte Nummerierung der Löcher können blinde und sehbehinderte Personen dann ihr Kreuz genau da machen, wo sie es möchten.

Akustischer Ansagedienst

Welche Kandidatin/welcher Kandidat sich hinter den einzelnen Öffnungen verbirgt, verrät ein akustischer Ansagedienst. Erstmalig bei einer Bundestagswahl werden die Inhalte der Stimmzettel unter der Rufnummer 0800 000 96710 über eine Telefonansage vorgelesen.

Hierfür ist lediglich die Eingabe der Wahlkreisnummer nötig (Hinweis: Für Bocholt, Borken, Gescher, Heiden, Isselburg, Raesfeld, Reken, Rhede, Stadtlohn, Südlohn, Velen und Vreden ist dies die Nummer 126; für die Kommunen Ahaus, Gronau, Heek, Legden und Schöppingen die Nummer 124). Die Anrufenden können sich die Ansage mehrfach anhören. Die Rufnummern sind täglich 24 Stunden kostenlos erreichbar.

Alternativ sind die Inhalte der Stimmzettel auch im Internet unter der Adresse https://wahl.phonepublisher.com/public/wahlkreise.do aufgeführt.

Wahlhilfe ist kostenlos

Menschen, die in den örtlichen Bezirksgruppen und Mitgliedsvereinen der Blinden- und Sehbehindertenvereine in Nordrhein-Westfalen (BSVNRW) organisiert sind, erhalten ihre Wahlhilfen automatisch. Ein Wahlhilfepaket umfasst je eine Wahlschablone und eine akustische Gebrauchsanweisung auf CD. Für Wahlberechtigte mit Sehverlust ist diese Wahlhilfe kostenlos.

Blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte, die nicht in diesen Vereinen Mitglied sind, können sie telefonisch bei der Landesgeschäftsstelle der BSVNRW in Dortmund unter 0231/ 55 75 90 0 für den Bereich Westfalen anfordern.
Der Kreiswahlleiter bittet, die Wahlhilfen möglichst frühzeitig anzufordern, damit sie noch rechtzeitig zur Wahl geliefert werden können. Weitere Informationen erhalten Interessierte auch oder beim Blinden und Sehbehindertenverein Westfalen e.V. unter www.bsvw.org/wahlen.

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