Gronau (ots) – Bisheriger Stand zur Massenkarambolage auf der BAB A 31 am 18. November 2011 Meldung Nr. 6
Für die Direktion Verkehr des Polizeipräsidiums ergibt sich auf der Grundlage der bisherigen Erkenntnisse vorbehaltlich eines noch ausstehendes Gutachtens folgender Unfallhergang:
Zur Unfallzeit befuhr eine 34 jährige Frau mit ihrem Ehemann und zwei Kindern die BAB A 31 in Fahrtrichtung Emden. Aufgrund einer ansatzlos auftretenden Sichtbehinderung durch Nebel fuhr sie zwischen den Anschlussstellen Heek und Gronau-Ochtrup auf das Fahrzeug eines 40 jährigen Niederländers auf. Im Zusammenhang mit diesem Ereignis kamen beide Fahrzeuge zum Stillstand, was zunächst vom nachfolgenden Verkehr wahrgenommen wurde. Daraufhin kamen nach dem derzeitigen Erkenntnisstand 4 Fahrzeuge vor dieser Unfallstelle zum Stillstand. Die Insassen dieser Gruppe verließen teilweise ihre Fahrzeuge in der Absicht, Erste Hilfe zu leisten.
Nachfolgend kam es zunächst zu einer Kollision von zirka 20 weiteren Fahrzeugen, die aufgrund des registrierten Hindernisses entsprechend reagierten, jedoch aufgrund der Rahmenbedingungen die jeweiligen Kollisionen und die daraus resultieren Kettenreaktion nicht verhindern konnten. Die betroffenen Fahrzeuginsassen versuchten danach unmittelbar, ebenfalls ihre Fahrzeuge zu verlassen, um anderen Beteiligten Hilfe zu leisten oder aus der Gefahrenzone zu gelangen.
Im weiteren Verlauf kam es zu einer weiteren Kollision von zirka 25 Fahrzeugen, welche aufgrund der Sichtverhältnisse auf die bereits stehenden Fahrzeuge auffuhren. In diesem Zusammenhang wurden eine 44-Jährige Frau aus Köln und ein 50-Jähriger Mann aus dem Kreis Borken, die ihre Fahrzeuge verlassen hatten, erfasst und erlitten tödliche Verletzungen.
Eine dritte Person, ein 28-Jähriger Mann aus Nordhorn, wurde im Rahmen dieser weiteren Kettenreaktion mit seinem Fahrzeug über die Leitplanke geschleudert und erlitt dabei ebenfalls tödliche Verletzungen.
Insgesamt waren an dem Verkehrsunfall 51 Fahrzeuge mit insgesamt 104 betroffenen Personen beteiligt.
Die Unfallstelle wurde unter Beteiligung des Landeskriminalamtes NRW und der Kriminaltechnischen Untersuchungsstelle des Polizeipräsidiums Münster sowie der Kriminalwache Ahaus spurentechnisch aufgenommen. Die bisherige, noch nicht vollständig abgeschlossene Auswertung der Spuren bestätigt den festgestellten Unfallverlauf.
Zeitnah wurden Betroffene in Kooperation mit den eingesetzten Notfallseelsorgern betreut und Angehörige benachrichtigt.
„Die polizeilichen Maßnahmen an der Unfallstelle wurden durch die Direktion Verkehr des Polizeipräsidiums Münster koordiniert,“ beschreibt Leitender Polizeidirektor Udo Weiss die Verantwortlichkeiten im Polizeipräsidium.“ Hierfür wurde eine Besondere Aufbauorganisation (BAO) eingerichtet, die es ermöglichte, die Einsatzkräfte gezielt und strukturiert den jeweiligen Aufgaben zuzuordnen.“ Unter anderem wurden von Beginn an drei Ermittlungsteams des Verkehrskommissariates eingesetzt. Durch diese Maßnahmen war es möglich, bereits zwei bis drei Stunden nach dem Unfallereignis eine Mindestzahl von 84 beteiligten Personen und 51 beteiligten Fahrzeugen zu nennen. Nach sechs Stunden stand für die Ermittler fest, dass insgesamt 104 Personen an dem Unfall beteiligt waren. Mit allen Beteiligten wurde Verbindung aufgenommen und die Unfallsachbearbeitung strukturiert angegangen. Die Identität der Toten und die Todesursache standen frühzeitig fest. Des weiteren konnten Zeugen ermittelt werden, durch deren Aussage der Unfallhergang im Abgleich mit der festgestellten Spurenlage nachvollziehbar wurde. Somit ergab sich ein konkretes Bild, welches sich im Erstellen einer digitalen Skizze konkretisierte. Zwar sind die Ermittlungen nicht abgeschlossen, doch die Vorstellung des Unfallgeschehens wie oben dargestellt ergab sich für die Ermittler des Verkehrskommissariates Münster bereits am Samstag. Daran hat sich bisher nichts geändert.
„Bei einem Verkehrsunfall mit Toten und Verletzten wird stets ein Ermittlungsverfahren eingeleitet,“ sagt Oberstaatanwalt Heribert Beck von der Staatsanwaltschaft Münster. „Wir müssen ermitteln, ob und in welchem Umfang wir Beteiligten strafrechtliches Fehlverhalten vorwerfen können. Erst wenn diese Ermittlungen im Detail der Staatsanwaltschaft vorliegen, kann sie über die weiteren Schritte im Strafverfahren entscheiden.“
Quelle: KPB Borken, Pressestelle
Stand: 23.11.2011 15:47 Uhr



























