Gleichbleibende Beträge für Bürgergeld- und Sozialhilfeempfänger – Keine Änderung der Regelbedarfssätze im SGB-II- und SGB-XII-Bereich zum 1. Januar 2025
Kreis Borken. Die Regelbedarfssätze im SGB-II- und SGB-XII-Bereich werden zum 1. Januar 2025 nicht geändert. Auf diese vom Bund bereits bekannt gegebene Festlegung weist der Kreis Borken hin.
Bedeutung der Regelbedarfssätze
Die Regelbedarfssätze dienen dazu, den Lebensunterhalt zu sichern. Das gilt für die Grundsicherung für Arbeitsuchende (das „Bürgergeld“), die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und für die Hilfe zum Lebensunterhalt (die „Sozialhilfe“).
Leistungen für Unterkunft und Heizung
Darüber hinaus werden wie bereits bisher für die Mehrheit der Betroffenen auch Leistungen für Unterkunft und Heizung bewilligt.
Übersicht der Regelbedarfssätze
- Alleinstehende, Alleinerziehende und Personen, deren Partnerin oder Partner minderjährig ist, erhalten künftig monatlich 563 Euro.
- Ehe- oder Lebenspartner, die zusammenleben, bekommen jeweils weiterhin 506 Euro.
- Sonstige erwerbsfähige Erwachsene, die keinen eigenen Haushalt führen (Kinder im Alter von 18 bis 24 Jahren im SGB II), erhalten weiterhin 451 Euro.
- Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren bekommen weiterhin 471 Euro.
- Kinder zwischen sechs und 13 Jahren erhalten weiterhin 390 Euro.
- Für Kinder bis zum Alter von fünf Jahren bleibt der Regelbedarf weiterhin bei 357 Euro.
Ansprechpartner für Rückfragen
Für Rückfragen zu dem Thema stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den „Jobcentern“ und den Sozialämtern bei den Städten und Gemeinden sowie beim Kreis Borken zur Verfügung.