Gegen den PKW-Fahrer aus Raesfelder lag ein Haftbefehl wegen „Fahren ohne Führerschein“ vor
Laut Polizeibericht befuhr am Samstag ein 42 Jahre alter Autofahrer aus Raesfeld gegen 13.15 Uhr in Borken die Coesfelder Straße in Richtung Ramsdorf. Als er nach rechts in die Straße Zum Homborn abbiegen wollte, habe er die Einmündung zu spät und bemerkt und prallte gegen ein Brückengeländer.
Der Pkw wurde in den Graben geschleudert und blieb auf dem Dach liegen. Der stark alkoholisierte Raesfelder erlitt leichte Verletzungen und wurde durch den Rettungsdienst ins Krankenhaus gebracht.
Blutprobe entnommen
Dort wurde ihm eine Blutprobe entnommen, um im Rahmen des Strafverfahrens die Blutalkoholkonzentration exakt bestimmen zu können. In das Strafverfahren wurde auch der Umstand aufgenommen, dass der 42-Jährige nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist.
Nach der Behandlung im Krankenhaus nahmen die Beamten den Mann mit zur Wache, da gegen ihn ein Haftbefehl vorlag. Er war wegen „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ zu einer Geldstrafe von über 3.000 Euro bzw. einer Ersatzfreiheitsstrafe von 65 Tagen verurteilt worden.
Dies erklärt auch, warum er gegenüber einer Ersthelferin angegeben hatte, keine Hilfe zu benötigen – auch Polizei und Rettungsdienst lehnte er ab. Die Frau reagierte richtig und meldete den Unfall.