4.320 Fahrzeug-Haltern drohte im vergangenen Jahr eine Zwangsstilllegung

Kreis Borken (pd). 4.320 Fahrzeug-Halterinnen und Fahrzeug-Haltern im Kreis drohte im vergangenen Jahr eine Zwangsstilllegung. Das sind 6,6 Prozent mehr als im Vorjahr. 2009 waren noch 4.052 entsprechende Schreiben verschickt worden. Als Grund für diesen Anstieg sieht der Leiter der Zulassungsstelle des Kreises Borken, Heinz Beckmann, die Anfang 2010 noch nicht überwundene Wirtschaftskrise. „Gerade im Frühjahr herrschte wohl bei einigen Fahrzeugbesitzern Ebbe im Portemonnaie“, so Beckmann.

3.673 Fahrzeughalterinnen und -halter haben im vergangenen Jahr Post vom Fachbereich Verkehr des Kreises Borken erhalten, weil sie sich nicht um den Kfz-Versicherungsschutz gekümmert hatten. Gebührenpflichtige Ordnungsverfügungen verschickte der Fachbereich Verkehr an 317 Fahrzeughalter, die ihre Kfz-Steuer nicht bezahlt hatten (213) oder bei denen das Fahrzeug technische Mängel aufwies (104). Ferner mussten 330 Fahrzeughalter angemahnt werden, den Halterwechsel oder eine Änderung der Anschrift eintragen zu lassen.

Nachdrücklich weist Heinz Beckmann darauf hin, dass ein Kraftfahrzeug nur dann auf öffentlichen Straßen bewegt werden darf, wenn für dieses eine Haftpflichtversicherung besteht. „Grundsätzlich müssen die Fahrzeughalter diesen Versicherungsschutz bei der Anmeldung des Fahrzeugs nachweisen“, so Beckmann. „Wer die Versicherung später aber nicht bezahlt, verliert den Versicherungsschutz.“ Die Versicherer melden ihre säumigen Kunden dem Kreis und die Zulassungsstelle fordert daraufhin die Halterin bzw. den Halter zunächst auf, unverzüglich neuen Versicherungsschutz nachzuweisen. Weil die Fahrzeughalter trotz der Aufforderung keine entsprechenden Versicherungs- oder Steuerzahlungsnachweise vorlegten, mussten die Außendienstmitarbeiter des Kreises Borken in 1.692 Fällen die Fahrzeuge zwangsweise stilllegen, also die Kennzeichen entstempeln und die Fahrzeugscheine einziehen.

Der Zulassungsstellenleiter macht deutlich: „Ein Fahrzeug ohne Versicherungsschutz im Straßenverkehr zu bewegen, ist eine Straftat.“ Wenn mit einem nicht versicherten Fahrzeug ein Unfall verursacht wird, müssen Geschädigte ihre Ansprüche direkt beim Halter, Eigentümer oder Fahrer des Fahrzeugs geltend machen – ein Problem insbesondere dann, wenn dieser zahlungsunfähig ist. „Daher legen wir konsequent jedes Fahrzeug still, für das kein Versicherungsschutz besteht“, unterstreicht Beckmann, „insbesondere um die Verkehrsteilnehmer, die sich rechtmäßig verhalten, zu schützen.“

Bildtext: Heinz Beckmann, Leiter der Zulassungsstelle des Kreises Borken, entstempelt ein Kennzeichen. Das passiert auch bei einer zwangsweisen Stilllegung.