Fachbereich Verkehr des Kreises Borken: „Ohne Versicherungsschutz zu fahren, ist eine Straftat!“
Kreis Borken (pd). 4.052 Fahrzeug-Halterinnen und Fahrzeug-Haltern im Kreis drohte im vergangenen Jahr eine Zwangsstilllegung. Das sind 5 Prozent mehr als im Vorjahr. 2008 waren noch 3.858 entsprechende Schreiben verschickt worden. „Der Grund für diesen Anstieg dürfte unter anderem die Wirtschaftskrise im abgelaufenen Jahr sein“, erklärt der Leiter der Zulassungsstelle des Kreises Borken, Heinz Beckmann.
3.383 Fahrzeughalterinnen und -halter haben im vergangenen Jahr Post vom Fachbereich Verkehr des Kreises Borken erhalten, weil sie sich nicht um den Kfz-Versicherungsschutz gekümmert hatten. Gebührenpflichtige Ordnungsverfügungen verschickte der Fachbereich Verkehr an 249 Fahrzeughalter, die ihre Kfz-Steuer nicht bezahlt hatten und 115 Halter, bei denen das Fahrzeug technische Mängel aufwies. Außerdem mussten 305 Fahrzeughalter angemahnt werden, den Halterwechsel oder eine Änderung der Anschrift eintragen zu lassen. [spoiler]
Nachdrücklich weist Heinz Beckmann darauf hin, dass ein Kraftfahrzeug nur dann auf öffentlichen Straßen bewegt werden darf, wenn für dieses eine Haftpflichtversicherung besteht. „Grundsätzlich müssen die Fahrzeughalter diesen Versicherungsschutz bei der Anmeldung des Fahrzeugs nachweisen“, so Beckmann. „Wer die Versicherung später aber nicht bezahlt, verliert den Versicherungsschutz.“ Die Versicherer melden ihre säumigen Kunden dem Kreis, und die Zulassungsstelle fordert daraufhin die Halterin bzw. den Halter zunächst auf, unverzüglich neuen Versicherungsschutz nachzuweisen. Weil die Fahrzeughalter trotz der Aufforderung keine entsprechenden Versicherungs- oder Steuerzahlungsnachweise vorlegten, mussten die Außendienstmitarbeiter des Kreises Borken in 1.825 Fällen die Fahrzeuge zwangsweise stilllegen, also die Kennzeichen entstempeln und die Fahrzeugscheine einziehen.
Ludger Stienen, Leiter des Fachbereichs Verkehr, macht deutlich: „Ein Fahrzeug ohne Versicherungsschutz im Straßenverkehr zu bewegen, ist eine Straftat.“ Wenn mit einem nicht versicherten Fahrzeug ein Unfall verursacht wird, müssen Geschädigte ihre Ansprüche direkt beim Halter, Eigentümer oder Fahrer des Fahrzeugs geltend machen – ein Problem insbesondere dann, wenn dieser zahlungsunfähig ist. „Daher legen wir konsequent jedes Fahrzeug still, für das kein Versicherungsschutz besteht“, unterstreicht Stienen, „insbesondere um die Verkehrsteilnehmer, die sich rechtmäßig verhalten, zu schützen.“ [/spoiler]



























