„Zensus 2011″: Auch im Kreis Borken wird gezählt

Schriftliche Befragung von 42.000 Bürgerinnen und Bürger im Kreis beginnt im Mai / Informationen liegen bereit

Kreis Borken (pd). Im nächsten Jahr findet EU-weit – und damit auch im Kreis Borken – eine Volkszählung (lat.: Zensus) statt. Es wird die erste Volkszählung in Deutschland seit 1987 sein. Bei dem Zensus wird ermittelt, wie viele Menschen in einem Land, in einer Gemeinde leben, wie sie wohnen und arbeiten. Um die Bürgerinnen und Bürger möglichst frühzeitig über das Verfahren und die Hintergründe zu unterrichten, wurde vom Statistischen Bundesamt unter der Adresse www.zensus2011.de ein informatives Portal eingerichtet. Ab sofort liegen im Kreishaus Borken auch Informationsbroschüren des Landesbetriebs Information und Technik Nordrhein-Westfalen – Geschäftsbereich Statistik aus.

Anders als bisher werden beim Zensus 2011 allerdings nicht mehr alle Einwohnerinnen und Einwohner befragt. Es kommt vielmehr ein neues Verfahren zur Anwendung: Beim sogenannten registergestützten Zensus werden in erster Linie die in den Verwaltungen vorhandenen Daten ausgewertet. Auf diese Weise kann im Vergleich zu einer traditionellen Volkszählung sowohl der Verwaltungsaufwand für die Durchführung des Zensus als auch die Zeit, die Bürgerinnen und Bürger investieren müssen, deutlich verringert werden.
Zur Ermittlung der benötigten Daten werden vor allem die Melderegister der Kommunen, die Register der Bundesagentur für Arbeit, weitere erwerbsstatistische Register sowie Daten der Vermessungsverwaltungen genutzt. Informationen, die nicht aus diesen Verwaltungsregistern gewonnen werden können, wie beispielsweise Informationen zur Bildung, Ausbildung und Beruf, werden dann im Rahmen einer interviewgestützten Stichprobe erhoben.
Zensusstichtag ist der 9. Mai 2011. Von diesem Tag an werden im Kreis Borken bei rund 42.000 Personen, das sind rund elf Prozent der Bevölkerung, Erhebungen mittels Fragebogen vorgenommen. Neben den Haushaltebefragungen durch Erhebungsbeauftragte werden in Sonderbereichen (Gemeinschafts-, Anstalts- und Notunterkünfte, Wohnheime und ähnliche Unterkünfte) Daten erhoben. Die Gebäude- und Wohnungszählung wird von den statistischen Ämtern der Länder als schriftliche Befragung durchgeführt; in schwierigen Fällen werden sie von den Kommunen unterstützt. Im Internetportal des Statistischen Bundesamtes können bereits die Muster der Fragebogen für die verschiedenen Befragungen eingesehen werden (http://www.zensus2011.de/presse/fragebogen.html).

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