Die Gemeinde Raesfeld hat beschlossen, den Zuschuss für privat angeschaffte digitale Endgeräte für den schulischen Gebrauch zu erhöhen.
Zukünftig wird allen aktuellen und zukünftigen Fünftklässlern der Julia-Koppers-Gesamtschule ein Zuschuss in Höhe von 140 Euro pro Gerät gewährt.
Die Gemeinde gewährt allen Schülerinnen und Schülern der Julia-Koppers-Gesamtschule, Teilstandort Raesfeld, einen einmaligen Festbetragszuschuss von 140 Euro für den Kauf eines iPads. Der Schulausschuss hat dem Beschluss am Donnerstag einstimmig zugestimmt. Lediglich die SPD hat sich enthalten. Der Zuschuss wurde von 125 Euro auf 140 Euro erhöht, um die finanzielle Belastung der Eltern zu reduzieren.
In der Vergangenheit hat die Gemeindeverwaltung bereits rund 49.000 Euro als Zuschuss für iPads an die Eltern ausgezahlt. Der Zuschuss kommt allen Schülerinnen und Schülern zugute, auch denjenigen, die die Gesamtschule in Raesfeld besuchen, wobei etwa ein Drittel von ihnen nicht aus Raesfeld stammt.
Mehrheit der Eltern einverstanden
Schulleiter Axel Heinz hob hervor, dass die Mehrheit der Eltern mit dem Zuschuss einverstanden sei. „Es gibt nur vereinzelte Gegenstimmen seitens der Eltern, die keine Zuzahlung leisten wollen oder generell gegen Apple im Schulunterricht sind“, so Heinz.
Letztendlich zeigt sich, dass alle Eltern mit dieser Lösung zufrieden sind. Es gab keinerlei Kritik, da die iPads auch privat zuhause genutzt werden können. Des Weiteren stehen in der Schule Leihgeräte für alle Kinder, die kein eigenes Gerät haben, zur Verfügung, die auch rege genutzt werden. Heinz führt weiter aus: „Diese Leihgeräte werden, bis auf wenige Ausnahmen, in der Regel alle unterwegs genutzt.”
Zustimmung und Bedingungen
Ralf Kock (CDU) befürwortete den Beschluss, die 25-prozentige Bezuschussung beizubehalten, um eine einheitliche Regelung mit Borken zu gewährleisten. Frau Rybarczyk enthielt sich der Stimme und wies darauf hin, dass die Lernmittelfreiheit dazu dient, Eltern zu 100 Prozent zu entlasten.
Voraussetzungen für die Zuschussgewährung
Die Gewährung des Zuschusses ist abhängig davon, dass die Geräte dem technischen-pädagogischen Einsatzkonzept der Schule entsprechen. Der Zuschuss wird unabhängig vom Wohnort der Schüler gezahlt und muss beim vorzeitigen Ausscheiden aus der Schule nicht zurückgezahlt werden. Des Weiteren besteht für die Schüler die Möglichkeit, die Geräte auch privat zu nutzen.