Erhebungsbeauftragte des Kreises Borken erneut unterwegs
Kreis Borken (pd). Noch nicht ganz abgeschlossen sind die Datenerhebungen im Rahmen des „Zensus 2011“. Das teilt jetzt der Kreis Borken mit. Die sogenannten „Erhebungsbeauftragten“ des Kreises Borken werden wieder unterwegs sein, um noch offene Punkte aus dem Zensus, also der Volkszählung, die im vergangenen Jahr durchgeführt wurde, zu klären.
Das Land hatte 2011 alle Gebäude- und Wohnungsbesitzer angeschrieben und um spezielle Auskünfte gebeten. Die Erhebungsbeauftragten nehmen nun bis Mitte April die Gebäude in Augenschein, deren Besitzer sich bislang nicht zurückgemeldet haben. Eine Befragung erfolgt im Rahmen dieser Aktion allerdings nicht. Vielmehr notiert der Beauftragte lediglich Gebäudemerkmale, wie Gebäudeart und Anzahl der Wohnungen. Er hat einen Ausweis, der nur zusammen mit dem Personalausweis gültig ist. Alle Merkmale werden auf der Basis des Stichtags 9. Mai 2011 erhoben. Die Eigentümer der Gebäude sind gegenüber dem Erhebungsbeauftragten auch nicht auskunftspflichtig. Eine solche Verpflichtung besteht nur gegenüber IT.NRW – dem Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW. Daher dürfen die Erhebungsbeauftragten auch keine Fragebögen annehmen. Die Eigentümer können ihre Auskunftspflicht nur über den regulären Meldeweg (postalisch oder online) erfüllen.
Darüber hinaus klären die Erhebungsbeauftragten in den kommenden Wochen Unstimmigkeiten, die bei anderen Befragungen im Rahmen des Zensus 2011 aufgekommen sind. Damit sollen widersprüchliche Angaben in den Zensus-Daten, die aus den Melderegistern stammen, bereinigt werden. Diese Befragung ist für die korrekte Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahlen unbedingt erforderlich und wird nur bei Anschriften in Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern durchgeführt. Das sind im Kreis Borken die Gemeinden Heek, Heiden, Legden, Schöppingen und Südlohn. Insgesamt handelt es sich hier um rund 500 Fälle. Die Erhebungsbeauftragten kündigen jedesmal den Besuch für die Befragung mit einem Schreiben, einem Informationsflyer und einer Terminankündigungskarte an. Der Fragebogen umfasst neun Fragen – unter anderem zum Geschlecht, zur Staatsangehörigkeit, zum Familienstand und zum Hauptwohnsitz – und kann in einem persönlichen Interview mit dem Erhebungsbeauftragten, postalisch oder online beantwortet
werden. Hier besteht für jede im Haushalt lebende Person eine Auskunftspflicht gegenüber den Erhebungsbeauftragten. Auch hier ist das maßgebende Datum der Zensusstichtag 9. Mai 2011.
Für Fragen steht die Erhebungsstelle des Kreises Borken, Burloer Straße 93 in 46325 Borken, Telefon 02861/82-1344, zur Verfügung. Informationen gibt es auch im Internet unter www.zensus.it.nrw.de und www.zensus2011.de.