Zeelink-Klage gegen WLV abgeschmettert

Staatsanwaltschaft schmettert Anzeige gegen den WLV ab

Kostenerstattungen kein Anlass für Ermittlungen

(pd). Im letzten Herbst hatten die von einer niederrheinischen Bürgerinitiative gegen den Fernleitungsbau Strafanzeige gegen die hiesigen Landesbauernverbände für Aufsehen gesorgt.

Nun steht fest: Die Staatsanwaltschaft Münster sieht keinen Anlass, gegen den Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband (WLV) und den Rheinischen Landwirtschaftsverband (RLV) Ermittlungen aufzunehmen.

Zum Thema: Die Leitungstrasse Zeelink ist etwa 160 Kilometer lang und geht von Aachen bis in den Kreis Wesel. Die geplante Gasleitung „ZEELINK“ wird auch den Raum zwischen Wesel, Schermbeck und Raesfeld berühren (wir berichteten).

Im Zuge des Baus neuer Stromnetz- und Ferngasleitungen hatten WLV wie RLV von den Übertragungsnetzbetreibern 2017 für die Beratungsgespräche und auf der Verständigung auf Rahmenregelungen mit den betroffenen Grundstückseigentümern, unter anderem bei den Landwirten, als sogenannte Aufwandsentschädigung Geld erhalten.

Zahlungen für Aufwand

Im Zuge des Baus neuer Stromnetz- und Ferngasleitungen hatten WLV wie RLV von den Übertragungsnetzbetreibern 2017 eine Zahlung für ihren jeweiligen Aufwand im Zuge der Verständigung auf Rahmenregelungen erhalten.

Diese fungieren als Verständigungsgrundlage für die Umstände, unter denen Übertragungsnetzbetreiber wie Open Grid privatrechtlich landwirtschaftliche Grundstücke beim Leitungsbau nutzen dürfen.

Nach Prüfung der Strafanzeige hat die Staatsanwaltschaft in einem Antwortschreiben an den WLV nun auf Folgendes hingewiesen: Es lägen keinerlei Anhaltpunkte vor, dass WLV oder RLV bei den konkreten Verhandlungen mit Fernleitungsunternehmen oder Netzbetreibern nicht im ausschließlichen Interesse ihrer Mitglieder gehandelt hätten. Die Einleitung von Ermittlungen komme daher nicht in Betracht.

Ludger Schulze Beiering, Vorsitzender des WLV-Kreisverbandes Borken. Foto-Stephan-Wolfert-WLV

Ludger Schulze Beiering als Vorsitzender des WLV-Kreisverbandes Borken begrüßt diese Entscheidung: „Die Verhandlungen mit Leitungsbaufirmen führt der Verband ausschließlich, um das Interesse der Mitglieder an einem bestmöglichen Schutz ihrer Böden sowie an einer gerechten Entschädigung zu wahren. Der hierdurch entstehende große Arbeitsaufwand auf Seiten des Verbandes ist nur deshalb von der Gegenseite, also den Leitungsbauern, zu ersetzen, weil die gesetzlichen Vorschriften das vorsehen.“

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