Zahl der von den Jobcentern im Kreis Borken betreuten SGB II-Arbeitslosen

im Juni erneut leicht gesunken

Landrat Dr. Kai Zwicker erfreut: „Unser lokaler Arbeitsmarkt zeigt sich weiterhin stabil und aufnahmefähig

Kreis Borken (pd). Die Zahl der von den Jobcentern im Kreis Borken betreuten Langzeit-Arbeitslosen (Rechtskreis SGB II) ist im Juni gegenüber dem Vormonat erneut leicht gesunken. Das teilt Landrat Dr. Kai Zwicker mit. Mit 4.270 sind es 19 Personen weniger als im Mai und sogar 140 weniger als im Mai 2018.

Die SGB II-Arbeitslosenquote liegt weiterhin bei 2 Prozent. „Unser lokaler Arbeitsmarkt erweist sich damit als stabil und aufnahmefähig“, freut sich Dr. Zwicker. Im Vergleich zum Vorjahrsquartal habe die positive Entwicklung jetzt sogar noch leicht an Dynamik gewonnen.

Dies spiegelt sich nach Aussage des Landrates auch im erneut gesunkenen SGB II-Hilfebedarf wider. Dieser ist gegenüber dem Vormonat saisontypisch weiter gesunken (- 42 Bedarfsgemeinschaften, -11 erwerbsfähige Leistungsberechtigte). Insgesamt haben damit im Juni 10.234 erwerbsfähige Leistungsberechtigte in 7.404 Bedarfsgemeinschaften Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten.

Das sind 339 Bedarfsgemeinschaften und 445 erwerbsfähige Leistungsberechtigte weniger als im Juni 2018. Insgesamt gab es im Juni 15.223 Personen in Bedarfsgemeinschaften. Gegenüber Mai 2019 sind dies 81, gegenüber Mai 2018 sogar 811 weniger Erfreulich sei zudem, dass auch die Zahl der Menschen mit Fluchthintergrund, insbesondere mit syrischer Staatsangehörigkeit, die im Rechtskreis SGB II als arbeitslos gezählt werden, im Juni deutlich (-29) zurückgegangen sei, so Dr. Zwicker.

Die aktuellen Arbeitslosenzahlen im SGB II in den Städten und Gemeinden des Kreisgebietes sind der beigefügten Grafik zu entnehmen.

Die Arbeitslosenquote von 2,0 Prozent im Kreis Borken kann nicht auf die einzelnen Städte und Gemeinden herunter gebrochen werden. Dazu fehlt es an der gemeindebezogenen Zahl der zivilen Erwerbspersonen.

Hilfsweise eignet sich für den Vergleich zwischen den Orten die Quote auf Basis der Bevölkerungsgruppe von 15 bis 65 Jahren. Diese Altersgruppe gilt nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch grundsätzlich als erwerbsfähig. Die hilfsweisen Quoten sind der ebenfalls beigefügten Grafik zu entnehmen.

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