Zahl der Verkehrssünder hat zugenommen – Telefonieren während der Fahrt kann teuer werden

Messungen der Autobahnpolizei auf der A 31 sorgten für höhere Bußgeldeinnahmen

Des einen Freud, des anderen Leid. Die Zahl der Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr hat im Kreis Borken im vergangenen Jahr wieder zugenommen. Das sorgte für ein Plus in der Kasse des Kreises. Eingenommen hat die Bußgeldstelle im vergangenen Jahr insgesamt 2,9 Millionen Euro, 350.000 Euro mehr als noch 2009.  2010 leitete die Bußgeldstelle des Kreises insgesamt 56.755 Verfahren ein, im Jahr 2009 waren es noch 52.086 Fälle. Grund für diese Entwicklung ist die gestiegene Zahl der Geschwindigkeitsüberschreitungen. Im Jahr 2010 wurden 48.056 Vergehen geahndet, das sind rund 8,4 Prozent mehr als in 2009, als 43.999 Verstöße gegen ein Tempolimit registriert wurden.

Grund hierfür sind vor allem die Geschwindigkeitsmessungen der Autobahnpolizei Münster in einigen Baustellenbereichen auf der A 31. Weil die Fahrbahn hier an einigen Stellen instand gesetzt werden musste, galt über einen längeren Zeitraum auf diesen Abschnitten Tempo 80. Doch längst nicht alle Fahrerinnen und Fahrer hielten sich an diese Begrenzung. Insgesamt 3.251 Verstöße wurden registriert. „Spitzenreiter“ war ein Raser, der mit 184 km/h unterwegs war.

Der Leiter der Bußgeldstelle, Josef Artmann, weist darauf hin, dass die Sanierungsarbeiten auf der A 31noch nicht abgeschlossen sind. So ist die zugelassene Geschwindigkeit auf einer etwa 15 Kilometer langen Strecke zwischen Gescher und Legden zurzeit in beiden Richtungen aus Gründen der Verkehrssicherheit auf 120 km/h beschränkt. Und das wird bis zur vollständigen Sanierung des Streckenabschnittes so bleiben. Diese wird nach Auskunft des Landesbetriebs Straßenbau NRW voraussichtlich Mitte dieses Jahres beginnen.

Auch die Zahl der so genannten „sonstigen Verkehrsordnungswidrigkeiten“ ist im vergangenen Jahr gestiegen. 8.699 Verfahren im Jahr 2010 stehen 8.087 Fälle im Jahr 2009 gegenüber. Die Polizei zeigte Verkehrssünder zum Beispiel an, weil sie die Vorfahrt oder eine rote Ampel missachtet hatten, unter Alkohol- oder Drogeneinfluss am Steuer saßen oder ohne Sicherheitsgurt unterwegs waren. Bußgelder wurden ebenso fällig für Personen, die das Handy während der Fahrt benutzten – das ist übrigens auch Radfahrern verboten,- oder mit einem überladenen bzw. technisch mangelhaften Fahrzeug unterwegs waren.

Telefonieren während der Fahrt kann teuer werden

„Gerade das Telefonieren während der Fahrt wird von vielen Autofahrern und Fahrradfahrern offensichtlich als Kavaliersdelikt gesehen“, berichtet Josef Artmann. In 1.837 Fällen wurde hier Kfz-Führern ein Bußgeld von mindestens 40 Euro auferlegt und zusätzlich ein Punkt in das Verkehrszentralregister in Flensburg eingetragen. Oft waren die Betroffenen gleichzeitig zu schnell unterwegs. 137 Radfahrerinnen und Radfahrer mussten ein Verwarnungsgeld von 25 Euro bezahlen. Josef Artmann: „Bei der Benutzung eines Handys während der Autofahrt oder beim Radfahren ist man abgelenkt und nicht mehr voll auf den Verkehr konzentriert. Zudem sind nicht beide Hände zur Steuerung des Autos bzw. Fahrrades frei.“ Dabei reicht es für einen Verstoß beispielsweise schon aus, wenn man das Handy lediglich in die Hand nimmt, um zu sehen, welche Rufnummer auf dem Display erscheint.


Zahl der Fahrverbote stieg im Jahr 2010 deutlich an

Bei schweren Verstößen gegen die Straßenverkehrordnung verhängt der Kreis neben einer Geldbuße auch Fahrverbote für ein, zwei oder drei Monate. Hier gab es im vergangenen Jahr einen deutlichen Anstieg, vor allem wegen der hohen Geschwindigkeitsüberschreitungen auf der Autobahn. 1.574 Temposünder waren betroffen (2009: 990).

Die zweitgrößte Gruppe bildeten 161 Personen (2009: 160), die ein Kraftfahrzeug unter Alkohol- oder Drogeneinfluss geführt hatten. Ab 0,5 Promille Alkohol im Blut oder beim Nachweis von berauschenden Mitteln im Blut, wie z.B. Cannabis, Heroin oder Amphetaminen, erfolgt eine Ahndung als Ordnungswidrigkeit. Hiervon waren im vergangenen Jahr 154 Personen erstmals betroffen. Sie mussten eine Geldbuße in Höhe von 500 Euro zahlen und einen Monat auf ihren Führerschein verzichten. In sieben Fällen handelte es sich um Wiederholungstäter. Sie erhielten drei Monate Fahrverbot und mussten 1.000 bzw. 1.500 Euro Geldbuße aufbringen.

Einen Teil der Einnahmen aus den Bußgeldern steckt der Kreis in seine Verkehrssicherheitsarbeit. Das Spektrum der Angebote reicht dabei von der Aktion „Der Kreis Borken sieht gelb“ für Grundschüler über Verkehrssicherheitstrainings für Erwachsene bis zu Info-Nachmittagen für Senioren. Der Kreis Borken ist überzeugt, dass diese Maßnahmen Wirkung zeigen. „Sie sind ein Baustein für die stetige Verbesserung der Sicherheit auf unseren Straßen“, erklärt Josef Artmann.

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