Wünsche von Minijobberinnen und Minijobbern werden abgefragt

Logo-Kreishaus-640x42811„Jobcenter im Kreis Borken“ unterstützt die Studie: „Struktur, Rahmenbedingungen und Hintergründe von Minijobs in der Region Münsterland“

Kreis Borken / Münsterland (pd). Bundesweit gilt das Münsterland als „Minijob-Hochburg“. Mit diesen geringfügigen Beschäftigungen werden häufig pauschale Kritikpunkte verknüpft – Perspektivlosigkeit, mangelnde Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder Altersarmut etwa. Zu einer differenzierten Bewertung und für mögliche Handlungsansätze fehlen jedoch bislang fundierte Untersuchungen. Aus diesem Grund beteiligt sich das „Jobcenter im Kreis Borken“ an einer Studie zum Thema „Minijobs im Münsterland“.

An dieser großangelegten Erhebung beteiligen sich neben dem „Jobcenter im Kreis Borken“ auch die Regionalagentur Münsterland sowie die Jobcenter der Kreise Coesfeld, Steinfurt, Warendorf und der Stadt Münster. Es geht darum, Rahmenbedingungen und Hintergründe von Minijobs in der gesamten Region detailliert zu untersuchen, damit Politik und Verwaltungen im Münsterland zukünftig besser auf die Bedürfnisse und Wünsche von Erwerbstätigen eingehen kann. Im Rahmen dieser Studie werden sowohl Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die Minijobs anbieten, befragt als auch Minijobberinnen und Minijobber selbst. Das Beratungsunternehmen con-sens aus Hamburg führt diese Studie durch.

Im Internet haben alle geringfügig Beschäftigten bis zum 31. Mai die Möglichkeit, sich an der Umfrage zu beteiligen. Unter www.kreis-borken.de/minijobstudie öffnet sich ein Onlinefragebogen. Die Beantwortung des Fragebogens nimmt etwa 10 Minuten Zeit in Anspruch.

Um ein repräsentatives Ergebnis zu erhalten, hoffen die Verantwortlichen darauf, dass sich möglichst viele Minijobberinnen und Minijobber an der Studie beteiligen. Wünsche und Anregungen zum Thema Minijob können ebenfalls in dem Fragebogen mitgeteilt werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Befragung anonym ist.

Auf Wunsch kann der Fragebogen auch in Papierform zugeschickt werden. Der ausgefüllte Fragebogen kann mit einem Rückumschlag zurück geschickt werden, so dass die Rücksendung kostenfrei ist. Hierzu oder auch für allgemeine Fragen zur Minijobstudie steht Ingrid Thiehoff-Heiming, Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt des Jobcenters im Kreis Borken (Tel.: 02861 / 821251, [email protected]), zur Verfügung.

 

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein