Kreis Borken (pd). Waren zu Beginn dieses Jahres die Aussichten auf öffentliche Gelder für den Neubau oder den Erwerb von selbstgenutztem Wohnraum noch ausgesprochen schlecht, ermöglicht nunmehr das Landesbauministerium durch entsprechende Umschichtung seiner Finanzmittel vorübergehend zumindest die Förderung des Erwerbs bereits bestehenden Wohnraums. Darauf weist jetzt der Kreis Borken hin.
Konkret heißt das: Alle Erwerber von selbstgenutztem Wohnraum, die ihren Förderantrag bis spätestens 30.06.2011 stellen, können bei Vorliegen aller notwendigen Voraussetzungen mit einer finanziellen Unterstützung ihrer Vorhaben rechnen.
Zum einen erstreckt sich die kurzzeitige Lockerung auf die Fälle des Erwerbs bestehenden Wohnraums mit energetischem Mindeststandard. Hierbei handelt es sich um gebrauchte Eigenheime oder Eigentumswohnungen, für die nach dem 31.12.1994 der Bauantrag gestellt oder die Bauanzeige getätigt wurde. Außerdem müssen diese Häuser bzw. Wohnungen mindestens dem Standard der Wärmeschutzverordnung 1995 entsprechen. Alternativ darf deren Endenergiebedarf laut Energieausweis den Wert von 150 kWh/(m2a) nicht überschreiten. Zum anderen ist auch der Erwerb von solchen Eigenheimen in die mögliche Förderung 2011 einbezogen, die nicht den genannten energetischen Anforderungen entsprechen. Voraussetzung hier: Im Zusammenhang mit dem Erwerb werden diese Häuser energetisch verbessert.
Über diese und alle weiteren Möglichkeiten finanzieller Unterstützung durch die öffentliche Hand informiert der Kreis Borken mit dem Flyer „Wohnraumförderung im Kreis Borken 2011 – selbstgenutzter Wohnraum“. Dieses Faltblatt liegt in Banken und Sparkassen sowie in Stadt- und Gemeindeverwaltungen aus. Es kann zudem unmittelbar bei der Kreisverwaltung Borken, Fachbereich Bauen, Wohnen und Immissionsschutz, Burloer Straße 93, 46325 Borken, Telefon: 02861/82-0, angefordert werden. Auch im Internet gibt es unter www.kreis-borken.de umfassende Informationen zu dem Thema.