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WLV-Präsident Hubertus Beringmeier: Keine Lösung für die Weidetiersicherheit

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Beringmeier zu den von Bundesumweltministerin Steffi Lemke heute in der Bundespressekonferenz Vorschläge zum Umgang mit dem Wolf: „Vereinfachte Regulierung der Wolfsbestände zum Schutz unserer Weidetiere kann nur ein erster Schritt sein, weitere müssen folgen!“

 „Beim Wolf sind alle Kriterien zur Anerkennung des günstigen Erhaltungszustands als erfüllt anzusehen und die Grundlage für ein aktives Bestandsmanagement gegeben. Nur mit einer entsprechenden Ausweisung wolfsfreier Zonen und einer gezielten Regulierung ist ein Nebeneinander von Weidetierhaltung und Wolf möglich“.

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Keine Lösung für die Weidetiersicherheit

Er fügt hinzu, dass die Ansätze von Umweltministerin Lemke lediglich ein erster Schritt sind. Sie bieten immer noch keine Lösung für die Weidetiersicherheit. Tierhalter in Westfalen-Lippe tragen die alleinigen Last zusätzlicher Schutzmaßnahmen. „Der steigende Herdenschutz ist problematisch. Es bedarf einer proaktiven Reduzierung des Wolfsbestands“, betont Beringmeier.

Wolfspopulation in NRW

In den letzten Jahren hat sich die Wolfspopulation in NRW, insbesondere in Westfalen-Lippe, exponentiell erhöht. 2023 wurden 153 gerissene Schafe und Ziegen sowie ein Rind gerissen. Hauptsächlich betroffen sind Weidetierhaltungen. Trotz erheblicher Bemühungen der Tierhalter, Schutzzäune zu errichten und Wachhunde einzusetzen, steigt die Anzahl der Nutztierrisse kontinuierlich an. 2023 stellt bereits einen dauerhaften Rekord dar, mit mehr Nutztieren als in jedem anderen Jahr. Es gab Fälle, in denen Wölfe trotz adäquatem Herdenschutz Zäune überwanden und Tiere rissen.

Die vom Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband im September an die politisch gerichteten Forderungen seien vom Bundesumweltministerium seien laut Beringmeier unbeantwortet geblieben:

  • Bestätigung des günstigen Erhaltungszustandes des Wolfs und darauf basierende Entnahmequote
  • Lockerung des europäischen Schutzstatus des Wolfs
  • Einführung eines regional differenzierten Bestandsmanagements
  • Festlegung von Bebauung ohne Möglichkeit wolfsabweisender Zäunung.

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