Beringmeier: „Fachlich überzeugendes Vorgehen der Landesregierung hat Vorbildcharakter!“
Münster. Der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband (WLV) bewertet die heute von der NRW-Landesregierung verabschiedete Novelle der Landesdüngeverordnung als Meilenstein auf dem Weg zur Verbesserung der Qualität des heimischen Grundwassers.
Mit der neuen Verordnung ist es nach Ansicht des Verbands nun möglich, nitratbelastete Bereiche innerhalb großer Grundwasserkörper zu bestimmen und zielgenaue Schutzmaßnahmen umzusetzen.
„Die Bauernfamilien in Westfalen-Lippe wollen unbelastetes Grundwasser und sehen sich in der Pflicht, landwirtschaftlich verursachte Nitratbelastungen konsequent abzubauen. Das in der neuen Landesdüngeverordnung vorgeschlagene Verfahren, eine Trendumkehr in belasteten Gebieten zu erreichen, überzeugt durch Transparenz und Fachlichkeit. Jetzt haben wir eine gute und auch von der Landwirtschaft akzeptierte Basis, um entschlossen Nitratbelastungen zu verringern. Das fachlich überzeugende Vorgehen der Landesregierung hat bundesweit Vorbildcharakter“, sagte WLV-Präsident Hubertus Beringmeier in Münster.
Der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband und der Rheinische LandwirtschaftsVerband (RLV) hatten in den letzten Monaten immer wieder nachdrücklich eine Überarbeitung der bisherigen Landesdüngeverordnung gefordert. NRW-Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser hatte daraufhin eine Überprüfung als problematisch identifizierter Messstellen und eine zielgenauere Abgrenzung von unbelasteten und belasteten Gebieten zugesagt und umgesetzt.
Die Neuregelung der NRW-Landesdüngeverordnung ist eingepasst in gesetzliche Vorgaben auf Bundesebene. Die bundesweite Düngeverordnung verpflichtet die Bundesländer zur Ausweisung von nitratbelasteten Grundwasserkörpern, erlaubt dabei aber die Abgrenzung von unbelasteten Teilgebieten.