StartGemeinde RaesfeldWärmeversorgung: Das ändert sich für Verbraucherinnen und Verbraucher in 2024

Wärmeversorgung: Das ändert sich für Verbraucherinnen und Verbraucher in 2024

Veröffentlicht am

Foto: Kreis Borken

Neue Vorgaben für die nachhaltige Wärmeversorgung: Das ändert sich für Verbraucherinnen und Verbraucher in 2024

Kreis Borken. Mit dem Start des neuen Jahres stehen Verbraucherinnen und Verbraucher vor einigen Veränderungen. Gemäß den aktualisierten Bestimmungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) müssen ab Januar neu installierte Heizungen einen Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien aufweisen.

Anzeige
Anzeige zum Freizeitspezial 2026 auf Heimatreport

Zunächst betrifft diese Regelung ausschließlich Neubauten in entsprechenden Gebieten, außerhalb dieser Neubaugebiete tritt die Regelung erst ab 2026 in Kraft. Das Gesetz verfolgt das Ziel, den Übergang zu umweltfreundlichen Heizmethoden zu fördern, indem es eine Vielzahl von Heizsystemen einschließlich Wärmepumpen, Biomasseheizungen und Fernwärme aus erneuerbaren Energien aufzeigt.

Gas- oder Ölheizung

Bis zum Jahr 2044 besteht die Möglichkeit, bestehende Öl- und Gasheizungen weiter zu betreiben. Sollte eine Gas- oder Ölheizung einen Defekt aufweisen, ist es gestattet, Reparaturen vorzunehmen. Für Geräte, die nicht mehr repariert werden können, gibt es Übergangslösungen und festgelegte Fristen. Für den Einbau von Öl- und Gasheizungen gilt ab 2029 die Anforderung, einen zunehmenden Anteil erneuerbarer Energien zu nutzen, der bis zum Jahr 2045 auf 100 Prozent steigt.

CO2-Preise steigen kontinuierlich an

Gleichzeitig steigen die CO2-Preise kontinuierlich an. Im vergangenen Jahr wurde die Erhöhung des festgelegten CO2-Preises von 30 auf 45 Euro je Tonne CO2 im Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 beschlossen. Das wirkt ab 2024 auch geringfügig auf die Preise für Benzin, Heizöl und Gas, sodass die Preise um etwa 0,33 Cent pro Kilowattstunden Gas und um 4,8 Cent pro Liter für Heizöl steigen. Der CO2-Preis wird in den nächsten Jahren schrittweise angehoben.

Die steigenden Kosten von fossilen Brennstoffen sind ein gutes Argument für die Investition in erneuerbare Energien. Aktuell sind Wärmepumpen besonders gefragt und auch das Interesse an energetischen Sanierungen rund um das Haus steigt.

Fördermöglichkeiten für den Einbau klimafreundlicher Heizungen

Um die Endverbraucher finanziell bei einem Umstieg zu unterstützen, erweitert Deutschland ab 2024 in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) die Fördermöglichkeiten für den Einbau klimafreundlicher Heizungen. Die neue Förderung für den Heizungstausch beinhaltet eine Grundförderung von 30 Prozent, die allen privaten Hauseigentümer offensteht. Für den Einbau bestimmter Wärmepumpen gibt es einen Effizienz-Bonus von zusätzlich 5 Prozent und Biomasseheizungen erhalten einen Zuschlag von 2.500 Euro bei Einhaltung bestimmter Emissionsgrenzwerte.

Klimageschwindigkeits-Bonus von 20 Prozent

Selbstnutzenden Eigentümern wird ein Klimageschwindigkeits-Bonus von 20 Prozent gewährt, der ab Ende 2028 alle zwei Jahre um 3 Prozent abnimmt. Ein einkommensabhängiger Bonus von 30 Prozent für Selbstnutzende mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro wird erstmals eingeführt. Die Boni sind kumulierbar, sodass die Gesamtförderung für den Heizungstausch bis zu 70 Prozent betragen kann, wobei die förderfähigen Ausgaben auf 30.000 Euro begrenzt sind.

60.000 Euro pro Wohneinheit mit Sanierungsfahrplan

Weiterhin können Zuschüsse für Effizienzmaßnahmen wie Dämmung, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung beantragt werden, mit einem Fördersatz von bis zu 20 Prozent. Die Grundsatzförderung beträgt weiterhin 15 Prozent, plus einem Bonus von 5 Prozent bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans (ISFP). Die förderfähigen Ausgaben für Effizienzmaßnahmen sind auf 60.000 Euro pro Wohneinheit mit Sanierungsfahrplan und 30.000 Euro ohne begrenzt.

Die Zuschüsse für den Heizungstausch können bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden, während Investitionskostenzuschüsse für Effizienzmaßnahmen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden können.

Es zeigt sich, dass sich aufgrund verschiedener gesetzlicher Änderungen und Neuerungen in der Förderlandschaft Änderungen für Privathaushalte ergeben. Diese treten zwar nicht unmittelbar in Kraft, dennoch kann es sich lohnen, frühzeitig über Sanierungsmaßnahmen, Heizungsoptimierung oder auch Heizungswechsel nachzudenken. Erste Informationen zur Gebäudesanierung von Einfamilienhäusern oder zum energieeffizienten Heizen finden Sie unter anderem unter www.alt-bau-neu.de/kreis-borken/.

Der Kreis Borken ist Mitglied im landesweiten Netz ALTBAUNEU, das zu Themen rund um die energetische Gebäudesanierung informiert. Es wird vom NRW-Wirtschaftsministerium unterstützt und durch die Landesgesellschaft NRW.Energy4Climate koordiniert.

LETZTE BEITRÄGE

Friedel Sebastian berichtet über Bahnprobleme und Barrierefreiheit

Friedel Sebastian ist dem Ahrtal familiär verbunden und besuchte die Region in den vergangenen vier Jahren regelmäßig. Bei seiner Reise mit dem Rollstuhl und öffentlichen...

Mehr Sicherheit in Erle: Neue Wegsperre bremst Radfahrer aus

An der Schermbecker Straße in Erle soll sich die Verkehrssicherheit an zwei Stellen verbessern. Eine der beschlossenen Maßnahmen setzte die Gemeinde am Montag, 20. Juli...

Einbruch in Raesfeld: Unbekannte stehlen Bargeld aus Wohnhaus

Nach einem Einbruch in Raesfeld sucht die Polizei Zeugen. Unbekannte drangen am Sonntagabend gewaltsam in ein Einfamilienhaus an der Straße Zum Mummenkamp ein und entwendeten...

Doppelkopfturnier in Raesfeld bringt 550 Euro für das Ferienlager Westfeld

Beim ersten Doppelkopfturnier in Raesfeld traten 64 Spielerinnen und Spieler im Gasthof Restaurant Nießing gegeneinander an. Am Ende kamen 550 Euro für das Ferienlager Westfeld...

Klick mich