Viel Spaß statt viel Alkohol

Fachbereich Gesundheit des Kreises mahnt, auch am 1. Mai auf den Jugendschutz zu achten

Kreis Borken (pd). Scharen von Jugendlichen und Erwachsenen zu Fuß mit Bollerwagen oder auf dem Rad unterwegs – und im Gepäck reichlich Alkohol. Dieses Bild zeigt sich Jahr für Jahr am 1. Mai auf den Wander- und Wirtschaftswegen in der Region. Der Kreis Borken weist deshalb im Vorfeld des diesjährigen Maifeiertages auf die Vorgaben des Jugendschutzgesetzes hin. [spoiler]Dieses setzt der Abgabe von Alkohol an Jugendliche klare Grenzen. So dürfen Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren keinerlei alkoholische Getränke erhalten, für branntweinhaltige Getränke gilt sogar eine Altersgrenze von 18 Jahren. „Auch ein Volljähriger, der in seiner Clique Alkohol an Jüngere unterhalb der jeweiligen Altersbeschränkung weitergibt, macht sich strafbar“, erklärt Reinhild Wantia aus dem Fachbereich Gesundheit.
Sie appelliert an alle Erwachsenen, die bestehenden Jugendschutzbestimmungen einzuhalten und auf Kinder und Jugendliche in ihrem Umfeld zu achten. „Der Jugendschutz wirkt nur dann, wenn die Erwachsenen die vorgegebenen Grenzen konsequent einhalten, wenn sie selbst ein gutes Vorbild abgeben, bei Bedarf Zivilcourage zeigen und sich bei Missachtung der Vorschriften aktiv einmischen“, betont Reinhild Wantia. Alkohol müsse für Kinder ein Tabu sein, denn ihr Körper reagiere viel empfindlicher als der eines Erwachsenen, so dass bei ihnen die Gefahr körperlicher und psychischer Schäden bis hin zur Alkoholvergiftung deutlich höher sei. Im Kreis Borken hat sich die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die mit Alkoholvergiftungen in die Krankenhäuser eingeliefert wurden, in den vergangenen sieben Jahren verdreifacht. Allein im vergangenen Jahr waren nahezu 200 Jugendliche betroffen.
Eltern empfiehlt der Fachbereich Gesundheit des Kreises Borken, offen mit ihren Kindern über Alkoholmissbrauch und Suchtgefahren zu sprechen. Kinder und Jugendliche sollten wissen, wie Alkohol wirkt und wie schädlich er sein kann. „Aufklärung bringt mehr als bloße Verbote“, so Reinhild Wantia. „Gerade Jugendliche brauchen Eigenverantwortung, die aber nicht gleichbedeutend mit Grenzenlosigkeit und Gleichgültigkeit ist.“ Eltern sollten deshalb mit ihren Kindern absprechen, welche Getränke am 1. Mai mitgenommen werden. Als Richtlinie gelte das Jugendschutzgesetz. Auch der Einzelhandel sowie Festveranstalter und Gastwirte sind natürlich verpflichtet, bei Abgabe von alkoholischen Getränken – auch im Vorfeld des 1. Mai – die Jugendschutzbestimmungen einzuhalten.
Der Fachbereich Gesundheit des Kreises Borken hat im Rahmen seiner Kampagne „Vollrausch…ohne mich!“ verschiedene Informationsmaterialien zum Thema für Jugendliche und für Ausrichter von Veranstaltungen entwickelt. Informationen dazu geben Regina Kasteleiner und Reinhild Wantia unter der Telefonnummer Tel. 02861 / 82 11 54.
Weitere Informationen zum Thema Alkohol und Jugendschutz gibt es

– bei den Jugendschutzfachkräften der Städte und Gemeinden sowie des Kreises Borken, Tel. 02861 / 82 22 37;
– beim Kommissariat Vorbeugung der Kreispolizeibehörde Borken, Tel. 02861 / 900 88 83, sowie
– bei der Fachstelle für Suchtvorbeugung des Kreises Borken, Tel. 02861 / 82 10 86 und 82 10 88.

Fachbereich Gesundheit des Kreises mahnt, auch am 1. Mai auf den Jugendschutz zu achten

reis Borken. Scharen von Jugendlichen und Erwachsenen zu Fuß mit Bollerwagen oder auf dem Rad unterwegs – und im Gepäck reichlich Alkohol. Dieses Bild zeigt sich Jahr für Jahr am 1. Mai auf den Wander- und Wirtschaftswegen in der Region. Der Kreis Borken weist deshalb im Vorfeld des diesjährigen Maifeiertages auf die Vorgaben des Jugendschutzgesetzes hin. Dieses setzt der Abgabe von Alkohol an Jugendliche klare Grenzen. So dürfen Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren keinerlei alkoholische Getränke erhalten, für branntweinhaltige Getränke gilt sogar eine Altersgrenze von 18 Jahren. „Auch ein Volljähriger, der in seiner Clique Alkohol an Jüngere unterhalb der jeweiligen Altersbeschränkung weitergibt, macht sich strafbar“, erklärt Reinhild Wantia aus dem Fachbereich Gesundheit.
Sie appelliert an alle Erwachsenen, die bestehenden Jugendschutzbestimmungen einzuhalten und auf Kinder und Jugendliche in ihrem Umfeld zu achten. „Der Jugendschutz wirkt nur dann, wenn die Erwachsenen die vorgegebenen Grenzen konsequent einhalten, wenn sie selbst ein gutes Vorbild abgeben, bei Bedarf Zivilcourage zeigen und sich bei Missachtung der Vorschriften aktiv einmischen“, betont Reinhild Wantia. Alkohol müsse für Kinder ein Tabu sein, denn ihr Körper reagiere viel empfindlicher als der eines Erwachsenen, so dass bei ihnen die Gefahr körperlicher und psychischer Schäden bis hin zur Alkoholvergiftung deutlich höher sei. Im Kreis Borken hat sich die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die mit Alkoholvergiftungen in die Krankenhäuser eingeliefert wurden, in den vergangenen sieben Jahren verdreifacht. Allein im vergangenen Jahr waren nahezu 200 Jugendliche betroffen.
Eltern empfiehlt der Fachbereich Gesundheit des Kreises Borken, offen mit ihren Kindern über Alkoholmissbrauch und Suchtgefahren zu sprechen. Kinder und Jugendliche sollten wissen, wie Alkohol wirkt und wie schädlich er sein kann. „Aufklärung bringt mehr als bloße Verbote“, so Reinhild Wantia. „Gerade Jugendliche brauchen Eigenverantwortung, die aber nicht gleichbedeutend mit Grenzenlosigkeit und Gleichgültigkeit ist.“ Eltern sollten deshalb mit ihren Kindern absprechen, welche Getränke am 1. Mai mitgenommen werden. Als Richtlinie gelte das Jugendschutzgesetz. Auch der Einzelhandel sowie Festveranstalter und Gastwirte sind natürlich verpflichtet, bei Abgabe von alkoholischen Getränken – auch im Vorfeld des 1. Mai – die Jugendschutzbestimmungen einzuhalten.
Der Fachbereich Gesundheit des Kreises Borken hat im Rahmen seiner Kampagne „Vollrausch…ohne mich!“ verschiedene Informationsmaterialien zum Thema für Jugendliche und für Ausrichter von Veranstaltungen entwickelt. Informationen dazu geben Regina Kasteleiner und Reinhild Wantia unter der Telefonnummer Tel. 02861 / 82 11 54.
Weitere Informationen zum Thema Alkohol und Jugendschutz gibt es

– bei den Jugendschutzfachkräften der Städte und Gemeinden sowie des Kreises Borken, Tel. 02861 / 82 22 37;
– beim Kommissariat Vorbeugung der Kreispolizeibehörde Borken, Tel. 02861 / 900 88 83, sowie
– bei der Fachstelle für Suchtvorbeugung des Kreises Borken, Tel. 02861 / 82 10 86 und 82 10 88. [/spoiler]

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Freie Journalistin und Bloggerin seit 2008. Nah am Menschen, lokal verwurzelt, journalistisch präzise. Ich schreibe über das, was vor der Haustür passiert – unaufgeregt, ehrlich und mit einem Blick für das Wesentliche. Kontakt MAIL redaktion[at]heimatreport.de . Tel.: 02865 9995556. Mailadressen und persönliche Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.