Verfolgten helfen, Asylmissbrauch bekämpfen

Johannes Röring: Gesetzespaket zum Asylrecht trägt Handschrift der Union. Die Landesregierung muss jetzt zustimmen und ihrerseits konsequent handeln.

Am heutigen Donnerstag hat die Koalition eine wichtige Weichenstellung in der Flüchtlingspolitik vorgenommen und umfangreiche Änderungen im Asylrecht auf den Weg gebracht.

Mit dem Gesetzpaket schafft der Bundestag die Voraussetzungen, Asylverfahren zügiger und effizienter durchzuführen. Wichtiger Baustein ist die notwendig gewordene Erweiterung der Liste sicherer Herkunftsstaaten, um die Asylverfahren für Bewerbern mit ohnehin geringer Anerkennungsquote schneller bearbeiten zu können.

Bis zu einer endgültigen. Entscheidung über den Antrag müssen Asylbewerber künftig in den Erstaufnahmeeinrichtungen verbleiben. Um Fehlanreize bei Menschen ohne Bleibeperspektive zu vermeiden, wird der persönliche Bedarf, der bislang mit dem „Taschengeld“ abgedeckt wurde, künftig möglichst in Sachleistungen gewährt. Leistungen für abgelehnte Asylbewerber werden außerdem bis zum festgesetzten Ausreisetermin gewährt.

Entgegen bisheriger Diskussion wird es keine bundesweite Gesundheitskarte geben. Die Entscheidung obliegt den Ländern. Auch dann bleibt der Leistungsumfang auf Akutfälle beschränkt und wird nicht auf das Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung angehoben. Zur Vorbeugung von ansteckenden Krankheiten wird es Verbesserungen beim Impfschutz geben.

Um den Verfolgten bei der Unterbringung und Integration zu helfen, war es notwendig, bürokratische Hürden zu beseitigen. Mit dem Gesetzespaket erhalten die Länder und Kommunen sehr weitgehende Gestaltungsmöglichkeiten, um unverzüglich Umnutzungs- und Neubaumaßnahmen zu planen, zu genehmigen und durchzuführen.

„Der Bund hat seine Hausaufgaben gemacht. Nun sind die Länder am Zug innerhalb ihrer Zuständigkeiten zu handeln“, so Röring. Dies gelte vor allem für die sofortige Registrierung und Untersuchung in den Erstaufnahmen, gegebenenfalls auch für Rückführungen in die Herkunftsländer. Es sei vor diesem Hintergrund fragwürdig, dass die NRW-Landesregierung aktuell die Mittel für Rückführungen im Budget für 2016 um 600.000 Euro kürzt.

„Dieses Gesetz war nach den harten Verhandlungen mit den Ländern und dem Koalitionspartner längst überfällig. Es trägt eindeutig die Handschrift der Union und bestätigt den konsequenten der Bundeskanzlerin in dieser Frage“, erklärt der CDU-Bundestagsabgeordnete Röring.

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