Urteil – Autofahrer haftet bei Unfall mit falsch fahrendem Radfahrer

Fahrradfahrer und Autofahrer sind einfach nicht kompatibel. Das zeigt sich immer wieder daran, dass jeder auf sein Recht besteht. Viele Radfahrer glauben, dass sie fahren können wo sie wollen, auch auf der Gegenfahrbahn und Autofahrer denken, dass sie Recht bekommen, wenn dann etwas passiert und es zu einer Kollision kommt. Vielerorts ist auch die Polizei im Einsatz, um nicht nur die PKW-Fahrer zu kontrollieren, auch  Pedalritter erwarten Bußgelder bei Nichbeachtung der Straßenverkehrsordnung.

Dennoch, in Celle hat das Oberlandesgericht nun ein Urteil für den Radfahrer gefällt. Ein Autofahrer haftet für einen Unfall mit einem Radfahrer, auch wenn dieser auf dem Radweg verbotswidrig in falscher Richtung fährt. Allerdings ist in diesen Fällen von einer Haftungsteilung auszugehen, da weder der Radfahrer noch der Autofahrer ganz schuldlos an dem Unfall sind, heißt es in dem Urteil.

Das Gericht gab mit seinem Urteil der Schadenersatzklage einer Radfahrerin nur zur Hälfte statt. Die Klägerin war auf einem Radweg in falscher Richtung gefahren. Der Autofahrer wiederum blickte beim Abbiegen nicht nach rechts auf den kreuzenden Radweg, da er von dort nicht mit Radfahrern rechnete. Daher übersah er die Klägerin, so dass beide kollidierten.

Das OLG hielt dem Autofahrer vor, er hätte mit der „allgemein bekannten Disziplinlosigkeit“ von Radfahrern rechnen müssen. Aber auch der Verkehrsverstoß der Klägerin sei erheblich, so dass eine Haftungsteilung angemessen sei.