Ursula Schulte und Ingrid Arndt-Brauer, SPD-MdB: Starke Unterstützung des Bundes ab 2018

Kreis Borken und Kommunen werden dauerhaft um mehr als 14 Mio. Euro entlastet

Kreis Borken (pd). Mit gut 14 Mio. Euro werden der Kreis Borken und die kreisangehörigen Kommunen ab dem Jahr 2018 durch den Bund entlastet, teilen die SPD-Bundestagsabgeordneten Ingrid Arndt-Brauer und Ursula Schulte mit. Dies geht aus ersten Berechnungen der NRW-Landesregierung hervor, die den Bezirksregierungen jetzt vorgelegt wurde. „Die SPD zeigt sich wieder mal als starker und verlässlicher Partner der Kommunen. Mit der dauerhaften jährlichen Entlastung wird ein zentrales Versprechen des Koalitionsvertrages umgesetzt, für das die SPD lange gekämpft hat“, so die heimischen Abgeordneten.

Ursula Schulte-

Ahaus:                                    1271 Raesfeld:                                173
Bocholt:                                  2448 Reken:                                   272
Borken:                                  1172 Rhede :                                  424
Gronau:                                  1567 Schöppingen:                         158
Heek:                                     154 Stadtlohn:                               615
Heiden:                                   148 Südlohn:                                 220
Isselburg                                 237 Velen:                                     203
Legden:                                  124 Vreden:                                  654

 
Während der Kreis Borken mit einem Volumen von rund 3.88 Mio. Euro von der erhöhten Beteiligung an den Kosten der Unterkunft für Langzeitarbeitslose profitiert, erhalten die kreisangehörigen Städte und Gemeinden einen erhöhten Anteil an der Umsatzsteuer in Summe von rund 10,22 Mio. Euro. Die Gelder (in 1.000 Euro) verteilen sich wie folgt:

Der Bund hatte im Zuge der Koalitionsvereinbarung zugesagt, die Kommunen jährlich um 5 Milliarden Euro zu entlasten. Nach zähen Verhandlungen haben sich Bund und Länder am 16. Juni auf einen Verteilungsschlüssel verständigt, der sich aus einer Kombination aus kommunaler Umsatzsteuerbeteiligung (2,4 Mrd. Euro), Kosten der Unterkunft für Langzeitarbeitslose (1,6 Mrd. Euro) und Umsatzsteuer der Länder (1 Mrd. Euro) ergibt.

Neben dieser dauerhaften Entlastung der Kommunen werden in den Jahren 2016 bis 2018 auch die flüchtlingsbedingten Mehrkosten bei den Kosten der Unterkunft (KdU) vom Bund übernommen. Dabei handelt es sich um bundesweit 2,6 Milliarden Euro. Der Anteil Nordrhein-Westfalens beträgt 85 Millionen Euro in 2016, 191 Millionen Euro in 2017 und 276 Millionen Euro in 2018.

Die SPD-Bundespolitikerinnen abschließend: „Wir dürfen unsere Städte und Gemeinden mit der Mehrbelastung durch den Flüchtlingszuzug nicht alleine lassen. Mit der Übernahme der KdU wird einmal mehr deutlich, dass der Bund die gesamtstaatliche Aufgabe der Unterbringung und Integration von Flüchtlingen erkannt hat. Die Beharrlichkeit vor allem der nordrhein-westfälischen SPD bei diesem Thema hat sich wieder einmal ausgezahlt.“

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein