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Tierseuche BHV-1 im Kreis Borken: Sperrzone in Heek und Ahaus eingerichtet

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Symbolfoto

Einrichtung einer Sperrzone zum Schutz vor BHV-1- Allgemeinverfügung tritt am 1. Oktober 2024 in Kraft

Der Kreis Borken richtet ab dem 1. Oktober 2024 eine Sperrzone in der Gemeinde Heek und Teilen der Stadt Ahaus ein, um die Verbreitung des Rinderherpes-Virus (BHV-1) zu stoppen. Alle Rinderhalter in diesem Gebiet sind von strengen Maßnahmen zur Bekämpfung der Tierseuche betroffen, die vorerst sechs Monate Wichtig zu wissen: Das Virus ist nicht auf Menschen übertragbar.

Hintergrund der Infektion

BHV-1 (Bovine-Herpesvirus-Typ 1) ist eine ansteckende Tierseuche, die Rinder befällt, jedoch nicht auf Menschen übertragbar ist. Deutschland hatte 2017 nach langjähriger Bekämpfung den BHV-1-Freiheitsstatus erlangt. Dennoch wurden immer wieder Ausbrüche festgestellt, insbesondere im Kreis Borken.

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Seit Anfang 2024 kam es im Nordkreis vermehrt zu Infektionen, weshalb eine flächendeckende Untersuchung aller Rinderbestände im Kreis Borken angeordnet wurde. Stand 26. September 2024 wurde das Virus in sechs Mastbetrieben und drei Milchviehhaltungen nachgewiesen.

Einrichtung der Sperrzone

Aufgrund der fortlaufenden Fälle in Heek und angrenzenden Teilen von Ahaus wird ab dem 1. Oktober 2024 eine Sperrzone eingerichtet. In diesem Gebiet gelten für 105 Rinderhalter spezielle Regelungen.

Einschränkungen für Tiertransporte

  • Zucht- und Nutzrinder dürfen nur mit Genehmigung des Kreises Borken in oder aus der Sperrzone transportiert werden.
  • Transporte innerhalb der Sperrzone sind ebenfalls genehmigungspflichtig.
  • Das Verbringen von Rindern zur Schlachtung muss dem Kreis Borken gemeldet werden.

Pflichtuntersuchungen der Rinder

  • Transport: Alle Rinder, die transportiert werden (außer Schlachtrinder), müssen innerhalb von 14 Tagen vor dem Transport auf BHV-1 untersucht werden.
  • Milchviehhalter: Monatliche Tankmilchproben müssen auf BHV-1 getestet werden.
  • Mastrinderhalter: Innerhalb von sechs Monaten nach Einrichtung der Sperrzone sind Stichproben je Stalleinheit durchzuführen.
  • Mutterkuhhalter und Jungrinderaufzüchter: Jährliche Bestandsuntersuchung innerhalb von sechs Monaten nach Einrichtung der Sperrzone.

Regelungen zum Tiertransport

  • Sammeltransporte sind verboten.
  • Nur leere, saubere und frisch desinfizierte Fahrzeuge dürfen Tiere transportieren.
  • Betriebseigene Transportfahrzeuge sind nach jeder Nutzung zu reinigen und zu desinfizieren.

Zusätzliche Biosicherheitsmaßnahmen

  • Geräte und Maschinen: Alle Geräteschaften, die an mehreren Standorten genutzt werden, müssen einmalig dem Kreis Borken gemeldet und vor jedem Einsatz in einem neuen Betrieb gereinigt und desinfiziert werden.
  • Hygienemaßnahmen: Es ist ein Hygienepunkt einzurichten, an dem betriebsfremde Personen Schutzkleidung anlegen müssen, bevor sie die Ställe betreten.
  • Dokumentation: Rinderhalter müssen ein Besucherbuch führen, um Personenkontakte zu dokumentieren.

Geltungsdauer und weitere Informationen

Die Maßnahmen gelten ab dem 1. Oktober 2024 und werden zunächst für sechs Monate angeordnet. Je nach Entwicklung der Lage können die Bestimmungen verlängert oder angepasst werden.

Alle Details zur Allgemeinverfügung sowie eine interaktive Karte sind auf der Website des Kreises Borken unter verfügbar. Dort können Rinderhalter prüfen, ob ihr Betrieb in der Sperrzone liegt.www .kreis -borken .de

Kontakt und Hotline

Bei Fragen steht der Fachbereich Tiere und Lebensmittel des Kreises Borken zur Verfügung. Eine Hotline ist unter 02861/681-1377 erreichbar, montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 12.30 Uhr.

Info zu BHV-1

Die Tierseuche Bovine Herpesvirus Typ 1 (BHV1) stammt ursprünglich aus Nordamerika. Das Virus trat zunächst bei Rindern in den USA auf und verbreitete sich im Laufe der Zeit weltweit.. Die Tierseuche BHV1 (Bovine Herpesvirus Typ 1) verbreitete sich nach Deutschland hauptsächlich über den internationalen Handel mit Rindern.
Besonders in den 1960er und 1970er Jahren kam es zu einem vermehrten Import von Rindern aus anderen Ländern, in denen das Virus verbreitet war. Durch diese Importe konnte sich BHV1 unbemerkt in deutsche Rinderbestände einschleusen. Auch der Handel mit Rindersperma und unzureichende Biosicherheitsmaßnahmen trugen zur Ausbreitung der Seuche bei.

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