Kreisgesundheitsamt Borken rät angesichts steigender Masernzahlen in Deutschland: Impfstatus überprüfen und erforderlichenfalls impfen lassen!
Auch Säuglinge, die erst ab dem 11. Lebensmonat geimpft werden dürfen, erhalten so zumindest mittelbar Schutz.
Kreis Borken. Die Zahl der Masern-Erkrankungen steigt in Deutschland. Mit Bezug auf die Daten des „Robert-Koch-Institutes“ in Berlin liegt für das Kreisgesundheitsamt Borken die Ursache klar auf der Hand: Zu viele
Personen in allen Altersgruppen verfügen noch nicht über den empfohlenen Impfschutz oder sind nicht durch eine ausreichende Immunität in ihrem Umfeld vor der Infektion geschützt. Erfreulicherweise verzeichnet aber das Gesundheitsamt für den Kreis Borken im vergangenen Jahr und auch bislang für 2015 keine Meldungen von Masern. Dennoch konstatiert Kreisamtsarzt Dr. Gerhard Ettlinger: „Wir leben nicht auf einer ‚Insel der Glückseligen‘ – eine plötzliche Vielzahl von Masernerkrankungen wie zuletzt vor vier Jahren kann nie ausgeschlossen werden“. Er rät daher den Bürgerinnen und Bürgern, ihren Impfstatus zu überprüfen. Masern seien mitnichten ausschließlich eine Kinderkrankheit. In den vergangenen Jahren wären nicht nur Kleinkinder, sondern vermehrt auch Ältere erkrankt. Personen mit unklarem oder unzureichendem Impfstatus empfiehlt er, schnellstens für eine Auffrischung zu sorgen.
Dabei gehe es nicht nur um den Schutz des Einzelnen vor einer Masernerkrankung, erklärt der Mediziner, sondern auch um den Schutz der Menschen in der persönlichen Umgebung – insbesondere von noch nicht geimpften Säuglingen und Kleinkindern, die angesteckt werden könnten. Wer sich nicht sicher ist, wie sein Impfschutz aufgebaut ist, sollte dies anhand seines Impfpasses überprüfen und im Zweifelsfall seinen Arzt befragen.
Zum Hintergrund:
Das Masernvirus ist hoch ansteckend und verbreitet sich durch die sogenannte Tröpfchenübertragung. Neben jungen Erwachsenen über 20 sind besonders Kinder bis fünf Jahre gefährdet. Selbst über mehrere Meter hinweg ist eine Ansteckung noch möglich mit teilweise lebensbedrohlichen Folgen wie etwa Hirnhautentzündung. Nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission sollte die Erstimpfung gegen Masern im Alter von 11 bis 14 Monaten, die Zweitimpfung im Alter von 15 bis 23 Monaten verabreicht werden. Auch für Jugendliche und Erwachsene lohnt sich der Blick in den Impfausweis, da häufig die Zweitimpfung vergessen wurde und somit gegebenenfalls kein ausreichender Impfschutz besteht.
—–



























