Soforthilfen des Landes NRW zur Milderung von Notständen

infolge der Starkregenereignisse zwischen dem 31. Mai und 8. Juni 2016
Kreis Borken soll die Anträge bearbeiten – Infotelefon ist dort bereits aktiviert

Kreis Borken (pd). Das Land wird finanzielle Soforthilfen zur Milderung von Notständen aufgrund der Starkregenereignisse zwischen dem 31. Mai und 8. Juni 2016 für die betroffenen Privathaushalte (Schaden mindestens 5.000 Euro) und Kleingewerbebetriebe, auch landwirtschaftliche Betriebe, (bis zu 10 Beschäftigte – Schaden mindestens 10.000 Euro) u. a. im Kreis Borken bereitstellen. Das hat das Landeskabinett beschlossen und zudem festgelegt, dass die Kreisverwaltungen und kreisfreien Städte die Bearbeitung der Anträge und Auszahlung der Mittel übernehmen sollen. Hierauf bereitet sich derzeit der Kreis Borken vor. Wichtige Informationen dazu wird noch ein Abstimmungsgespräch am Donnerstag (16.06.2016) im Düsseldorfer Innenministerium geben.

Erste Auskünfte zur Soforthilfe gibt es bei der Borkener Kreisverwaltung während der üblichen Dienstzeiten unter der Telefonnummer 02861/82-1436. E-Mails sind zu richten an [email protected]. Sobald das genaue Verfahren für die Gewährung der Soforthilfen feststeht, wird der Kreis Borken hierüber informieren.

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