Vier Stimmzettel dürfen am 13.9.2020 angekreuzt werden. Rund 9.500 Wahlberechtigte der Gemeinde haben einen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten
Wer noch keine Briefwahl gemacht hat, hier einige Hinweise zu der kommenden Kommunalwahl am Sonntag, 13. September (Sonntag).
Wahlberechtigt für die Kommunalwahlen sind alle Personen, die in Raesfeld bis zum 28.08.2020 mit Hauptwohnsitz angemeldet und die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind sowie die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen Staates der Europäischen Union besitzen.
Damit ein Stimmzettel nicht ungültig wird, darf jeweils nur ein Name im Kreis rechts außen angekreuzt werden.
Der 1. Stimmzettel (grüngelb) dient zur Wahl es Gemeinderates. In jedem der Wahlbezirke finden Sie andere Namen. Wir drucken hier als Beispiel den Stimmzettel des Wahlbezirks 13 (Erle) ab.

Der zweite Stimmzettel (gelb) sieht in allen 14 Wahlbezirken gleich aus. Er dient zur Wahl des Raesfelders Bürgermeisters/In.

Der dritte Stimmzettel (orange-rot) sieht wie oben ebenfalls in allen 14 Raesfelder Wahlbezirken gleich aus. Er dient zur Wahl des Landrats/Landrätin.

Und auch der vierte Stimmzettel (grau) sieht in allen 14 Raesfelder Wahlbezirken gleich aus. Er dient zur Wahl der Kreistagsmitglieder.

Am Ende kommen alle vier Zettel in den blauen Umschlag. Bei der Briefwahl kommt dieser dann noch in den roten Umschlag. Und ab geht die Post.
Neu: Briefwahlbüro ist nicht mehr im Bürgerbüro, sondern im Briefwahlbüro im Trauzimmer.
Für spätentschlossene Wähler ist das Briefwahlbüro auch noch am Freitag vor der Wahl (11.09.2020) von 14.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.
