Der Kreis Borken und die Bezirksregierung Münster warnen vor den Gefahren unsachgemäßen Umgangs mit Silvesterfeuerwerk.
Besonders wichtig sei es, ausschließlich legales Feuerwerk zu verwenden und die Sicherheitshinweise genau zu beachten. Umfangreiche Kontrollen sollen sicherstellen, dass Händler die Bestimmungen einhalten und Verbraucher geschützt sind.
Verkauf und Nutzung von Silvesterfeuerwerk
Zwischen dem 28. und 31. Dezember 2024 dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie F2 verkauft werden, jedoch nur innerhalb von Verkaufsräumen. Das Abbrennen ist ausschließlich am 31. Dezember 2024 und 1. Januar 2025 gestattet. Artikel der Kategorie F1, wie Knallerbsen oder Tischfeuerwerk, sind hingegen das ganze Jahr über erlaubt, wenn Käufer mindestens 12 Jahre alt sind.
Wichtig sei, beim Kauf auf die CE-Kennzeichnung mit Registriernummer zu achten. Diese bestätigt, dass das Feuerwerk geprüft und zugelassen ist. Produkte ohne diese Kennzeichnung, wie sie oft auf Flohmärkten oder „schwarz“ auf der Straße angeboten werden, seien illegal und können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Strenge Kontrollen durch die Bezirksregierung Münster
Um die Sicherheit der Verbraucherinnen und Verbraucher zu gewährleisten, führt die Bezirksregierung Münster zwischen Weihnachten und Silvester umfangreiche Kontrollen durch. Acht Teams überprüfen dabei die Einhaltung der Vorschriften in Verkaufsstellen. Geprüft werden unter anderem:
- Ordnungsgemäße Kennzeichnung der Pyrotechnik
- Brandschutzmaßnahmen und sichere Lagerung
- Flucht- und Rettungswege
Ziel dieser Maßnahmen sei es, Gefahren durch unsachgemäße Lagerung oder den Verkauf illegaler Produkte zu minimieren.
Sicherheitstipps für den Umgang mit Feuerwerk
Die Bezirksregierung Münster weist zudem auf folgende Vorsichtsmaßnahmen hin, um Verletzungen und Brände zu vermeiden:
- Sicherheitshinweise lesen: Vor dem Abbrennen die Anweisungen des Herstellers beachten.
- Schnell entfernen: Nach dem Zünden einen sicheren Abstand einnehmen.
- Geeignete Abschussrampen verwenden: Raketen sollten aus stabilen Flaschen, z. B. in einem Flaschenkasten, gestartet werden.
- Freie Umgebung wählen: Feuerwerk niemals unter Bäumen oder in der Nähe von Laternen zünden.
- Blindgänger entsorgen: Nicht gezündete Feuerwerkskörper mit Wasser unschädlich machen, niemals erneut anzünden.
- Fenster und Türen schließen: Um Funkenflug und Rauchentwicklung in Gebäuden zu vermeiden.
- Keine Experimente: Eigenständige Veränderungen an Feuerwerkskörpern können schwerwiegende Unfälle verursachen.
- Warnung vor der Weitergabe an Jugendliche
- Besonders kritisch ist die Weitergabe von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 an Kinder und Jugendliche. Der Verkauf und die Übergabe an Personen unter 18 Jahren sind strikt verboten. Auch Eltern dürfen diese Artikel nicht an ihre minderjährigen Kinder weitergeben.