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Schüler-BAföG: Anträge für das Schuljahr 2023/24 schon jetzt stellen

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Kreis Borken (pd). Das Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ermöglicht auch eine finanzielle Unterstützung für schulische Ausbildungen: Das Schüler-BAföG ist ein Zuschuss des Staates und muss nicht zurückgezahlt werden.

Anträge für das Schuljahr 2023/24 können zeitnah, bereits mit der Schulplatz-Bestätigung, gestellt werden, empfehlen die Mitarbeiterinnen der Abteilung Ausbildungsförderung der Kreisverwaltung Borken.

Ob ein Anspruch besteht, hängt dabei von zwei Faktoren ab: zum einen ob es sich um eine förderungsfähige Ausbildung handelt und zum anderen von den persönlichen Voraussetzungen. Grundsätzlich kann das Schüler-BAföG beantragt werden für:

  • schulische Ausbildungen, die einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln,
  • wie zum Beispiel Sozialassistentinnen und Sozialassistenten,
  • Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger,
  • Ergo-/Physiotherapeutinnen und -therapeuten
  • sowie alle Assistenzberufe (z. B. GTA, ITA, PTA)
  • Schulen des zweiten Bildungsweges,
  • zum Beispiel Fachoberschulklasse 12 B,
  • Abendrealschule ab dem 3. Semester,
  • Abendgymnasium ab dem 4. Semester,
  • Kollegausbildung

In Einzelfällen kann das Schüler-BAföG auch für weiterführende allgemeinbildende Schulen ab der 10. Klasse gewährt werden.
Die Förderung hängt in der Regel vom Vermögen und Einkommen der Schülerin oder des Schülers sowie vom Einkommen der leiblichen Eltern oder des Lebenspartners ab.

Zugrunde gelegt wird hierfür das Einkommen der Eltern oder des Lebenspartners aus dem vorletzten Kalenderjahr, also bei Antragseingang im Jahr 2023 die Einkommensunterlagen aus dem Jahr 2021.

Eine elterneinkommensunabhängige Förderung greift beim Schüler-BAföG nur in wenigen Fällen.

Unterlagen
Die Unterlagen für die Antragstellung können sowohl vor Ort in den Bürgerbüros der Kommunen abgeholt, als auch auf der Internetseite der Kreisverwaltung Borken unter www.kreis-borken.de/bafoeg als Komplettpaket ausgedruckt und ausgefüllt werden. Zudem kann die Antragstellung auch direkt online auf www.bafoeg-digital.de erfolgen.

Für weitergehende Informationen und bei Fragen stehen die Mitarbeiterinnen der Abteilung Ausbildungsförderung des Kreises Borken telefonisch unter 02861 / 681-1430 oder per E-Mail unter [email protected] zur Verfügung.

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