Schluss mit Kükentöten: Neue Ära tierschutzfreundlicher Eiererzeugung eingeläutet
Ministerin Heinen-Esser: Das Verbot des massenhaften Tötens männlicher Küken war überfällig und ist
NRW (pd): Die nordrhein-westfälische Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser hat den vom Bundestag beschlossenen Ausstieg aus der Kükentötung begrüßt: „Das Ende des massenhaften Tötens männlicher Küken war überfällig. Der Ausstieg im Jahr 2022 ist ein Meilenstein für den Tierschutz.
Damit wird eine neue Ära tierschutzfreundlicher Eiererzeugung eingeläutet. Jetzt muss die die Wirtschaft schnellstmöglich auf inzwischen marktreife tierschützende Praktiken bei der Legehennen-Erzeugung umsteigen. Und den Verbraucherinnen und Verbrauchern muss der Tierschutz ein paar Cent mehr wert sein“, so die Ministerin.
Alternativen
Vorausgegangen waren Initiativen Nordrhein-Westfalens in den zurückliegenden Jahren, um das Ende der tierschutzwidrigen Praxis des Kükentötens zu forcieren. Ministerin Heinen-Esser ruft Verbraucherinnen und Verbraucher dazu auf, schon heute zu Alternativen zu greifen, bei denen keine männlichen Küken getötet werden mussten. So werden Eier angeboten, bei denen die männlichen Brüderhähne der Legehennen mit aufgezogen und als Hähnchen vermarktet werden.
Zweinutzungshuhn-Rassen
Darüber hinaus unterstützt das Land die Forschung und Aufzucht sogenannter Zweinutzungshuhn-Rassen. Hier legen die Hennen zwar weniger Eier, die männlichen Tiere setzen dafür jedoch auch Fleisch an und somit ebenfalls als Hähnchen nutzbar. Erfolgreiche Brutversuche wurden unter anderem von der Lehr- und Forschungsstation Frankenforst der Universität Bonn durchgeführt. In einem Praxistext soll nun ermittelt werden, wie viele Eier die Hennen legen und wie gut die männliche Küken mästbar sind.
Auf Veranlassung des nordrhein-westfälischen Landwirtschaftsministeriums hatten im Jahr 2013 die zuständigen Veterinärämter Brütereien die Tötung männlicher Eintagsküken in Nordrhein-Westfalen untersagt.
Grundsätzlich sei das Töten männlicher Eintagsküken nicht vereinbar mit dem Tierschutzrecht.
Oberverwaltungsgericht Münster
Dagegen klagten Unternehmen, woraufhin das Verwaltungsgericht Minden und das Oberverwaltungsgericht Münster im Jahr 2016 die Untersagungsverfügungen als rechtswidrig aufgehoben und die Tötung männlicher Eintagsküken in Brütereien als gesetzeskonform eingestuft haben. Sie sei nach Abwägung aller Belange tierschutzrechtlich nicht zu beanstanden.
Daraufhin wurde auf Veranlassung des nordrhein-westfälischen Landwirtschaftsministeriums das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig angerufen, welches im Juni 2019 im Revisionsverfahren die Tötung männlicher Eintagsküken nur für übergangsweise zulässig erklärte. Grundsätzlich sei das Töten männlicher Eintagsküken nicht vereinbar mit dem Tierschutzrecht.
Das Problem der Bruderhahn-Rettung ist vielschichtiger als dargestellt.
Angesichts des Hungers in der Welt ist das Mästen der „Bruderhähne“ unverantwortlich, weil für ihre Mast im Vergleich zu den speziellen Masthybriden wegen ihrer sehr viel schlechteren Futterverwertung ein Vielfaches an lebensmitteltauglichem Futter erforderlich ist. Deshalb befürworten Tierschützer, die ihren Blick auch der Welternährungssituation zuwenden, den Abbruch des Brutvorgangs zu einem möglichst frühen Zeitpunkt.
In der Praxis ist das endokrinologische Seleggt-Verfahren bereits erprobt. Dabei wird durch ein winziges Loch in der Eischale ein Tröpfchen Flüssigkeit entnommen. Wenn darin das geschlechtsspezifische Hormon Östronsulfat vorkommt, handelt es sich um ein Hahnenembryo. Diese Methode kann erst ab Bruttag 8 sichere Ergebnisse liefern und liegt damit jenseits des Zeitrahmens, den das Gesetz mit dem 6. Tag festgeschrieben hat. Mit der aus der Humanmedizin als diagnostisches Verfahren bekannten MRT-Technologie, dem magnetresonanztomografischen Verfahren, kann das Geschlecht der Embryos schon am 5. Bruttag festgestellt werden. Allerdings hat diese Methode noch nicht die Praxistauglichkeit erreicht und es ist ungewiss, ob sie bis zum Beginn des nächsten Jahres einsatzfähig ist.
Bedacht werden sollte auch, welches Schicksal den geschlüpften Bruderhähnen bevorsteht. Sie dürfen zwar im Gegensatz zu den irreführend als „Hähnchen“ bezeichneten Masthühnern zugestandenen 28 bis 42 Lebenstagen etwa 90 Tage leben (trotz einer biologischen Lebenserwartung von 8 – 10 Jahren!), aber dann werden auch sie eng beieinander in Transportkisten gesperrt zum Schlachthof gefahren. Dort werden sie mit den Füßen kopfüber in die Kette des Schlachtbandes gehängt und wenn die Versuche, sich aus der misslichen Lage zu befreien, gescheitert sind und sie erschöpft herabhängen, werden sie zur Betäubung mit den Köpfen in ein unter Strom stehende Wasserbad getaucht. Dieser Vorgang bedeutet puren Stress für die Tiere ähnlich wie bei der Betäubung mit Kohlenstoffdioxid, bei der die Tiere bis zum Eintritt der Bewusstlosigkeit durch Sauerstoffentzug erstickt werden.
Zu den Zweinutzungshühnern ist zu sagen, dass auch für deren relativ wenigen Eier und für die Mast der Hähne wie für die Bruderhähne viel mehr Futter aufgewendet werden muss und damit die Welternährungsproblematik tangiert wird.
Es ist sehr bedauerlich, dass diese Zusammenhänge nicht nur von Ministerin Heinen-Esser übersehen werden.
Fazit: Ich bin der Meinung, dass der Abbruch des Brutvorgangs zum frühest möglichen Zeitpunkt vorgenommen werden sollte, damit keine Hähne der Legelinien mehr schlüpfen. Wer Tierleid verringern will, sollte nicht nur den Konsum von Masthühnern, sondern von allen tierischen Produkten reduzieren oder konsequent auf alle tierischen Produkte verzichten.