Amtszeit der Schiedspersonen endet – Interessierte können sich jetzt bewerben
Das Amt der Schiedspersonen für die Gemeinde Raesfeld ist zum 1. Juni 2020 neu zu besetzen. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich jetzt bewerben.
Schiedspersonen führen in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und Strafsachen Schlichtungsverfahren durch. Die Schiedstätigkeit ist ehrenamtlich. Es wird eine Aufwandsentschädigung gewährt.
Nach dem nordrhein-westfälischen Schiedsamtsgesetz müssen sich Schiedspersonen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt eignen. Sie sollen bei ihrer Wahl nicht jünger als 30 und nicht älter als 69 Jahre sein. Außerdem sollen sie im Schiedsamtsbezirk, also in der Gemeinde Raesfeld, wohnen.
Schiedspersonen werden vom Gemeinderat für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die Wahl wird voraussichtlich in der Ratssitzung am 30. März 2020 erfolgen.
Wer Interesse hat, ab 1. Juni 2020 als Schiedsperson oder stellvertretende Schiedsperson in Raesfeld, Erle und Homer tätig zu werden, kann sich bis zum 29. Februar 2020 bei der Gemeindeverwaltung, Weseler Straße 19, 46348 Raesfeld bewerben. Die Bewerbung muss mindestens folgende Angaben enthalten:
Familienname, ggf. Geburtsname, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Adresse und Beruf.
Weitere Informationen erhalten Interessierte im Rathaus beim Leiter der Allgemeinen Verwaltung, Jörg Heselhaus, Telefon: 02865/955-111. Mehr Infos zum Thema „Schiedsamt“ gibt es der Internetseite der Landesvereinigung NRW des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. (BDS) unter www.bds-nrw.com.